Hilfspaket für die Wirtschaft
Liechtenstein hat ein Hilfspaket für die Wirtschaft geschnürt. Der Staat stellt 100 Mio. Franken bereit. Die Gemeinden haben zusätzlich 20 Mio. gesprochen. Kurzarbeit ist jetzt auch im Pandemiefall zulässig. Auch Härtefälle, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben (Einzelunternehmer, Gesellschafter etc.) können unterstützt werden. Zudem werden via die Liechtensteinische Landesbank Überbrückungskredite mit staatlicher Ausfallgarantie gewährt. Mehrwertsteuerabgaben und Beiträge an die AHV-IV-FAK-Anstalten können gestundet werden.
Überblick über das Hilfspaket

Weitere Informationen zur Grafik finden Sie in diesem Dokument.
Bericht und Antrag
Detailierte Informationen zum ersten Hilfspaket finden Sie im Bericht und Antrag 22/20 der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein. Am 8. April hat der Landtag Erweiterungen zum ersten Hilfspaket verabschiedet. Die Informationen dazu finden Sie im Bericht und Antrag 31/20.
Konkrete Massnahmen
Wiedereröffnung
Die Regierung hat entschieden, dass erste Massnahmen, die als Reaktion auf das Coronavirus erlassen wurden, ab dem 27. April 2020 gelockert werden. Betriebe, die wieder geöffnet werden dürfen, müssen das Übertragungsrisiko minimieren und über ein Schutzkonzept verfügen. In diesem muss dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln der Regierung und das Amtes für Gesundheit umgesetzt werden.
Das Amt für Gesundheit und das Amt für Volkswirtschaft legen die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben für die Schutzkonzepte fest. Die Ämter haben in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Schweizer Vorgaben auch in Liechtenstein verbindlich anwendbar sind. Die Vorgaben können unter https://backtowork.easygov.swiss/ abgerufen werden. Es ist keine behördliche Bewilligungspflicht der einzelnen Schutzkonzepte vorgesehen. Die zuständigen Vollzugsorgane sind jedoch ermächtigt, einzelne Einrichtungen zu schliessen, falls kein ausreichendes Schutzkonzept vorliegt oder dieses nicht eingehalten wird.
Hotlines zum Thema Coronavirus
Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung
T +423 236 73 46 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb
T +423 236 70 40 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung
T +423 236 69 43 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Landesspital / bei Symptomen
T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.
Allgemeine Fragen
T +423 236 76 82 - Mo-Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr
Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus