Frequently Asked Questions (FAQ)
Klare Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den Bereichen Gründen, Arbeiten und Leben in Liechtenstein.
Service für Unternehmen
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Wie gründe ich ein Unternehmen in Liechtenstein?
⟶In Liechtenstein ist es grundsätzlich für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit möglich, ein Unternehmen zu gründen. Der Prozess ist überaus einfach und kann konkret in 6 Schritten zusammengefasst werden:
1. Die passende Rechtsform auswählen.
2. Das entsprechende Merkblatt lesen.
3. Den gewünschten Firmennamen festlegen und im Firmenindex prüfen.
4. Gründungsdokumente zusammentragen (Gründungserklärung, Statuten / Gesellschaftsvertrag, Kapitalnachweis, Annahme-/Firmenzeichnungserklärung der Gründer und Revisionsstelle etc.).
5. Gewerbe anmelden (einfaches Gewerbe) bzw. eine Gewerbebewilligung eingeholen (qualifiziertes Gewerbe). Für gewisse Tätigkeiten sind spezialrechtliche Bewilligungen einzuholen.
6. Wenn notwendig, das Unternehmen zur Eintragung im Handelsregister anmelden. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann die Bewilligung bereits innerhalb einer Woche erfolgen. -
Wo erhalte ich Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Gründung eines Unternehmens?
⟶Allgemeine Informationen zu Unternehmensgründung und -Führung sowie nützliche Merkblätter und Kontakte finden sich im Bereich "Service für Unternehmen" auf liechtenstein-business.li. Für eine persönliche Beratung rund um das unternehmerische Vorhaben steht der Zentrale Unternehmensservice vom Amt für Volkswirtschaft zur Verfügung.
Leben und Arbeiten
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Wo erhalte ich Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Visa/Aufenthaltsbewilligung?
⟶Ausländer- und Passamt
Allgemeine Informationen sowie nützliche Merkblätter und Kontakte finden sich im Bereich "Leben und Arbeiten" auf liechtenstein-business.li. Für eine persönliche Beratung steht das Ausländer- und Passamt zur Verfügung.
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Wie kann ich in Liechtenstein wohnen?
⟶Das Bewilligungsverfahren hängt von der Art der Wohnsitznahme ab. Konkret, ob es sich dabei um eine Wohnsitzasnahme zur oder ohne Erwerbstätigkeit handeln. In beiden Fällen ist das Ausländer- und Passamt zuständig. Fragen können direkt an bewilligungen.apa(at)llv.li gerichtet werden.