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FAQ Wirtschaftsstandort
Klare Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu den Bereichen Firmengründen, Firmenführung und Firmenauflösung in Liechtenstein.
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Wie gründe ich ein Unternehmen in Liechtenstein?
⟶In Liechtenstein ist es grundsätzlich für alle Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit möglich, ein Unternehmen zu gründen. Der Prozess ist überaus einfach und kann konkret in 6 Schritten zusammengefasst werden:
1. Die passende Rechtsform auswählen.
2. Das entsprechende Merkblatt lesen.
3. Den gewünschten Firmennamen festlegen und im Firmenindex prüfen.
4. Gründungsdokumente zusammentragen (Gründungserklärung, Statuten / Gesellschaftsvertrag, Kapitalnachweis, Annahme-/Firmenzeichnungserklärung der Gründer und Revisionsstelle etc.).
5. Gewerbe anmelden (einfaches Gewerbe) bzw. eine Gewerbebewilligung eingeholen (qualifiziertes Gewerbe). Für gewisse Tätigkeiten sind spezialrechtliche Bewilligungen einzuholen.
6. Wenn notwendig, das Unternehmen zur Eintragung im Handelsregister anmelden. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann die Bewilligung bereits innerhalb einer Woche erfolgen. -
Wo erhalte ich Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Gründung eines Unternehmens?
⟶Allgemeine Informationen zu Unternehmensgründung und -Führung sowie nützliche Merkblätter und Kontakte finden sich im Bereich "Service für Unternehmen" auf liechtenstein-business.li. Für eine persönliche Beratung rund um das unternehmerische Vorhaben steht der Zentrale Unternehmensservice vom Amt für Volkswirtschaft zur Verfügung.