Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. August 2021 die Verordnung über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) verabschiedet.

Insbesondere gelten neu als bekanntermassen nahestehende Personen von politisch exponierten Personen (PEP) auch Personen, die sozial oder politisch eng mit einem PEP verbunden sind. Weiter haben Sorgfaltspflichtige neu im Falle von Personen mit wichtigen öffentlichen Ämtern im Inland eine Risikobewertung der Geschäftsbeziehung vorzunehmen. Dabei kann bei inländischen PEP von der Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten abgesehen werden, wenn bei der Risikobewertung keine hohen Risiken festgestellt wurden. Zudem müssen die internen Weisungen zukünftig auch Kontroll- und Überwachungsmassnahmen des Untersuchungsbeauftragten enthalten.

 

Ausserdem wurde klargestellt, dass nicht nur "Beschäftigte, die an einer Geschäftsbeziehung mitwirken" relevant sind, sondern sämtliche Beschäftigten, die eine sorgfaltspflichtrelevante Tätigkeit ausüben. Damit sind neben Mitarbeiten, die an Geschäftsbeziehungen mitwirken, unter anderem auch Mitarbeiter welche Beratungs-, Kontroll- und Überwachungsmassnahmen durchführen von der SPV umfasst. Schliesslich wird der Anhang 4, die Liste der Staaten mit strategischen Mängeln, angepasst.

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