Die Länder und Kantone der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) unterstützen weiter grenzüberschreitende Austausch- und Begegnungsprojekte. Anträge für den Zeitraum von 2022 bis 2028 können jetzt eingereicht werden.

Vereine, Gemeinden und Verbände aus Liechtenstein sowie aus Kantonen, die in Bodenseenähe liegen, können bei der IBK erneut Fördermittel für Begegnungsprojekte beantragen. Diese werden entweder aus dem Kleinprojektefonds der IBK-Mitgliedsländer oder aus Mitteln des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein finanziert. Eine internationale Jury entscheidet mehrfach im Jahr über die Anträge. Die nächste Einreichfrist für IBK-Begegnungsprojekte ist laut einer Medienmitteilung der IBK der 30. September, für Vorhaben aus dem Interreg-Programm voraussichtlich der 31. Oktober.

Für die Förderung kleiner Begegnungsprojekte mit bis zu 2500 Euro ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebiets zusammenarbeiten, etwa für gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen. Zum IBK-Gebiet zählen das Fürstentum Liechtenstein sowie die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich. In Österreich gehören Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die Stadt Kempten dazu.

Interreg-Kleinprojekte können mit bis zu 25'000 Euro gefördert werden. Dabei liegt der Fokus auf langfristigen Kooperationen mit dauerhafter Wirkung im Interreg-Gebiet. Es umfasst neben der IBK-Region zusätzlich die deutschen Landkreise Lörrach, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Waldshut und das Allgäu sowie die Kantone Aargau, Glarus und Graubünden.

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