Aufgrund der nach wie vor hohen Anzahl neuer Infektionen mit dem Coronavirus und aufgrund der Gefahr, die von neuen hochansteckenden Virusvarianten ausgeht, verlängert die Regierung die bestehenden Massnahmen bis Ende Februar. Neu gilt ab dem 18. Januar 2021 für private Veranstaltungen eine Obergrenze von fünf Personen. Ebenfalls sind Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt. Zudem werden die Massnahmen zum Schutz während der Arbeit ausgebaut. So wird in Innenräumen eine Maskenpflicht eingeführt, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Wo immer möglich empfiehlt die Regierung den Einsatz von Home Office. Auch an den Schulen gilt neu eine generelle Maskenpflicht ab einem Alter von 12 Jahren.

Die Regierung hat zur Reduktion der hohen Covid-19-Fallzahlen umfassende und einschneidende Massnahmen erlassen. Seit dem 20. Dezember 2020 sind praktisch jegliche Veranstaltungen verboten. Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sowie Sportbetriebe in Innenräumen müssen geschlossen bleiben. Im Sinne einer persönlichen Dienstleistung analog etwa zu einer Massage oder Physiotherapie ist unter Einhaltung der Schutzkonzepte ein persönliches Training weiterhin möglich. Betroffen von den Schliessungen sind auch die Gastronomiebetriebe. Diese Massnahmen werden bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Mit der Verlängerung und der punktuellen Verschärfung trägt die Regierung auch den Massnahmen im grenznahen Ausland Rechnung. Gefahr durch neue Virusvarianten trotz fallenden Fallzahlen Die täglichen Fallzahlen sind seit Weihnachten wohl gesunken, sie bewegen sich aber immer noch auf einem hohen Niveau. Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle ist nach wie vor hoch. Zusätzlich besteht die Gefahr eines weiteren schwierig zu kontrollierenden Anstiegs der Fallzahlen aufgrund neuer hoch ansteckender Virusvarianten. In mehreren Ländern, in denen die neuen Varianten bereits zirkulieren, sind die Fallzahlen in den letzten Wochen sprunghaft angestiegen. Diese Entwicklung ist höchst beunruhigend. Sollte die Entwicklung der neuen Varianten so rasch fortschreiten wie in anderen Ländern, werden die Spitalkapazitäten sehr rasch unter grossen Druck kommen. Diese Entwicklung spricht dafür, nun alles daran zu setzen, die Kontakte mit weitergehenden Massnahmen zu reduzieren und damit einen Beitrag zu leisten, dass sich die neuen Varianten nicht so rasch ausbreiten können. Einschränkungen für private Veranstaltungen und Menschenansammlungen im öffentlichen Raum An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen) dürfen neu höchstens fünf Personen teilnehmen. Kinder werden wie bislang auch zu dieser Anzahl gezählt. Zudem wird eine Obergrenze bei Menschenansammlungen im öffentlichen Raum eingeführt. Auch dort sind nur noch Ansammlungen bis zu fünf Personen erlaubt. Massnahmen am Arbeitsplatz Die Regierung verzichtet auf eine Home Office-Pflicht, empfiehlt aber das Arbeiten von zu Hause aus, wo immer das möglich ist. Zudem werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen. Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Dies gilt auch in Fahrzeugen. Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Für sie wird das Recht auf Home Office oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung eingeführt. Unterstützungsleistungen für die Wirtschaft werden weitergeführt Die Unterstützungsleistungen für die von den Schliessungen betroffenen Unternehmen werden bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Bereits eingereichte Anträge werden automatisch verlängert. Für alle Informationen rund um die Unterstützungsleistungen des Landes und die entsprechenden Richtlinien und Antragsformulare wird auf



www.corona.avw.li verwiesen. Zudem plant die Regierung, die Härtefallzuschüsse für besonders getroffene Branchen, welche für das vierte Quartal 2020 und das erste Quartal 2021 eingeführt wurden, auf das zweite Quartal auszuweiten. Sobald die Regierung den entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des am 29. Januar 2021 geplanten Sonderlandtags verabschiedet hat, wird sie dazu informieren. Maskenpflicht an Schulen Die Vorgaben betreffend die schulspezifischen Umsetzungspläne (Schutzkonzepte) an den öffentlichen Kindergärten, Primarschulen, Schulen der Sekundarstufe I und II und an den von der Regierung bewilligten Privatschulen, wurden bereits auf den Schulbeginn nach den Weihnachtsferien erweitert. Neu gilt in den Schulen eine generelle Maskentragpflicht für das Lehr- und Schulpersonal sowie für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Geburtstag. Ausgenommen sind der Sportunterricht oder sportliche Aktivitäten sowie der Musikunterricht. Darüber hinaus bilden auch Betreuungs- und Therapiesituationen, wie beispielsweise die Logopädie, in denen das Tragen einer Maske die Betreuung oder die Therapie wesentlich erschwert, eine Ausnahme. In solchen Situationen ist der Mindestabstand einzuhalten und der Schutz durch weitere Massnahmen zu gewährleisten. Appell an die Bevölkerung Die Regierung bittet weiterhin alle Einwohnerinnen und Einwohner um äusserste Zurückhaltung bei nicht notwendigen Sozialkontakten und um konsequente Umsetzung der Distanz- und Hygienemassnahmen. Bei Treffen sollte der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, sollten Gesichtsmasken getragen werden. Aufgrund der Gefahr einer Ansteckung durch Aerosole sollten die Innenräume zudem oft gelüftet werden. Weiters ist auf Händeschütteln oder anderen Körperkontakt zu verzichten und die Hände sollen regelmässig gewaschen oder desinfiziert werden. Personen mit Symptomen sollen zuhause bleiben, die Testhotline unter +423 235 45 32 anrufen und sich testen lassen.


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