Die Handelsbeziehungen zwischen Liechtenstein und Grossbritannien bleiben vom Brexit nahezu unberührt. Das garantiert ein entsprechendes Abkommen beider Länder. Es wurde am Montag von Regierungsrätin Aurelia Frick und Handelsminister Liam Fox unterzeichnet.

„Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Liechtenstein und der EU und damit zwischen Liechtenstein und UK werden heute neben dem EWR-Abkommen über das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 22. Juli 1972 geregelt“, informiert die Liechtensteinische Landesverwaltung in einer Mitteilung. Aufgrund der Zollunion Schweiz-Liechtenstein enthält das Abkommen ein Zusatzabkommen für Liechtenstein. Ein analoges Zusatzabkommen gilt auch beim Agrarabkommen zwischen Schweiz und EU.

Mit dem Brexit verlieren beide Abkommen ihre Anwendbarkeit auf Grossbritannien. Ein am Montag in Bern vom Schweizer Bundesrat Guy Parmelin und dem britischen Minister für internationalen Handel Liam Fox unterzeichnetes Abkommen stellt jedoch die Kontinuität in den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der beiden Länder sicher. Inhaltlich stellt das Abkommen weitgehend eine Replikation der bestehenden Handelsabkommen der Schweiz mit der EU dar und umfasst auch die entsprechenden Zusatzabkommen für die Ausdehnung des Freihandels- und des Agrarabkommens auf Liechtenstein. Sie wurden am Montag von Regierungsrätin Aurelia Frick unterzeichnet.

„Die Abkommen treten im Fall eines geordneten Austritts nach dem Ende der Übergangsfrist, im Fall eines ungeordneten Austritts am 30. März 2019 in Kraft“, wird in der Mitteilung weiter erläutert. In einem Gespräch am Rande der Unterzeichnung bezeichneten Frick und Fox das Handelsabkommen als wichtigen ersten Schritt zur Regelung der künftigen Beziehungen ihrer beiden Länder. Deren Partnerschaft solle aber „möglichst schnell durch weitere Abkommen vertieft werden“, heisst es abschliessend in der Mitteilung.

zurück zur Übersicht