Das von der Regierung verabschiedete Raumkonzept Liechtenstein stellt einen Orientierungsrahmen für raumwirksame Aktivitäten im Land dar. Seine Leitlinien sollen eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschafts- und Lebensraums sicherstellen.

Die Leitlinien des Raumkonzepts Liechtenstein sollen „die Zusammenarbeit über räumliche, fachspezifische und institutionelle Grenzen hinweg“ fördern, informiert das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport in einer Mitteilung.  „Das Raumkonzept basiert auf den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und verfolgt das Ziel, künftigen Generationen einen attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum sowie eine intakte Landschaft zu hinterlassen.“
Für die Erstellung des Raumkonzepts wurden die bestehenden raumrelevaten Gegebenheiten und deren Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten untersucht. Die daraus abgeleiteten Zielsetzungen betreffen die Bereiche Wettbewerbsfähigkeit, Lebensqualität, Wirtschaftsstandort und Siedlungsqualität. Zudem sind die Zielsetzungen differenziert den drei Siedlungs- und den drei Landschaftsräumen des Landes zugeordnet.
Die Grundsätze des Raumkonzepts sollen auch bei der anstehenden Überarbeitung des Landesrichtplans angewandt werden, wird in der Mitteilung weiter erläutert. Sie wird von der Regierung in Zusammenarbeit mit den Ämtern, Gemeinden und Nachbarregionen betrieben. Dabei soll beispielsweise bei der Siedlungsentwicklung erreicht werden, „dass der öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Radverkehr eine grössere Bedeutung in der Gesamtmobilität erhalten“. Zum Schutz der ökologischen Funktionen von Natur-, Kultur- und Berglandschaften soll zudem darauf geachtet werden, „die naturnahen Erholungs- und Tourismusgebiete umwelt- und landschaftsverträglich weiterzuentwickeln“. 

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