Aufgrund der nach wie vor hohen Fallzahlen verlängert die Regierung die Schliessung der Gastronomie sowie das Konsumationsverbot an Veranstaltungen bis Ende November 2020.

Aufgrund der im Oktober stark gestiegenen Fallzahlen hat die Regierung in den letzten Wochen die Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus verschärft. Seit dem 21. Oktober 2020 gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht. Ab dem 24. Oktober 2020 mussten Restaurationsbetriebe, Barbetriebe sowie Diskotheken und Nachtclubs schliessen. Ebenso wurde das Essen und Trinken an öffentlichen Veranstaltungen untersagt, da diese Situationen dasselbe Risiko darstellen wie die Konsumation in der Gastronomie. Seit dem 4. November 2020 sind private Veranstaltungen ohne Schutzkonzept nur noch bis zu einer Obergrenze von zehn teilnehmenden Personen möglich. Grössere private Veranstaltungen müssen die gleichen Bedingungen erfüllen wie öffentliche Veranstaltungen. Insbesondere müssen der Abstand von 1.5 Metern gewahrt und in Innenräumen Masken getragen werden. Zudem dürfen keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.


Verlängerung bis Ende November


Die Schliessung der Gastronomie sowie das Konsumationsverbot an Veranstaltungen wurden vorerst bis zum 15. November 2020 befristet. Es ist festzustellen, dass das Wachstum sich von einem exponentiellen auf einen linearen Verlauf reduziert hat. Das ist erfreulich, aber die täglichen Fallzahlen sind immer noch hoch.

Derzeit ist eine flächige Ausbreitung des Virus festzustellen. Nach Ansicht der Regierung ist es daher notwendig, die ergriffenen Massnahmen um weitere zwei Wochen, also bis Sonntag, 29. November 2020, zu verlängern. Die Regierung wird voraussichtlich in der übernächsten Woche über allfällige Lockerungen entscheiden. Für den Zeitraum bis zum 29. November 2020 wird die Unterstützung für behördlich geschlossene Betriebe, namentlich der Betriebskostenzuschuss und die Unterstützung für Einzel- und Kleinstbetriebe entsprechend verlängert.


Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen


Seit dem 21. Oktober 2020 muss jede Person ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Gesichtsmaske tragen. Die Regierung betont nochmals in aller Deutlichkeit, dass das Tragen einer Gesichtsmaske eine gute und geeignete Massnahme zur Reduktion der Ansteckungswahrscheinlichkeit darstellt, und, dass davon keine Gefahr für die Gesundheit ausgeht.

Bildungseinrichtungen müssen wie alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie Organisatoren von Veranstaltungen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Auf der Basis der behördlichen Vorgaben richten sich die Schutzkonzepte in den Schulen nach den schulstandortspezifischen Besonderheiten. Die jeweils zuständige Schulleitung kann somit auch eine Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren festlegen. Es gilt die Schulpflicht einzuhalten, welche derzeit in Form von Präsenzunterricht durchgeführt wird. Wer dieser Schulpflicht nicht nachkommen kann, benötigt ein ärztliches Attest. Um das Grundrecht auf Bildung und dessen Zugang für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, wird mit der Umsetzung der Schutzkonzepte an den Schulen grossen Einsatz geleistet, um den Präsenzunterricht weiterhin aufrecht zu erhalten.


Äusserste Zurückhaltung auch im privaten Bereich


Leider wurde festgestellt, dass ausserhalb der Schulen und Betreuungseinrichtungen nicht die gleiche Vorsicht gelebt wird. Bei der Nachverfolgung der Kontakte wurden daher sehr viele enge Kontaktpersonen bei Kindern festgestellt. Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ist eine konsequente Einhaltung der Schutzmassnahmen auch im privaten Bereich unabdingbar. Die Regierung ersucht daher alle Einwohnerinnen und Einwohner nochmals eindringlich auch bei allen Anlässen im privaten Rahmen um äusserste Zurückhaltung, um Einhaltung des Mindestabstandes oder - wo dies nicht möglich ist - um das Tragen einer Maske. Die Gefahr von Ansteckungen im Familien- und Freundeskreis wird leider oft unterschätzt. Ein sehr grosser Teil der Ansteckungen fand bei Treffen im Familien- und Freundeskreis statt.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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