Die Sanktionen über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine sind sehr weitgehend und stellen deshalb Privatpersonen, Unternehmen sowie Behörden vor vielfältige Herausforderungen.

Bereits seit Wochen arbeiten die liechtensteinischen Behörden auf Grundlage des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG) intensiv daran, Sachverhalte hinsichtlich des Verbleibs weiterer Vermögenswerte zu analysieren, um Massnahmen zu deren Sicherung zu erlassen. Für diesen Prozess ist die Expertise verschiedener Stellen notwendig. Um diesen Prozess zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, haben sich die involvierten Behörden im Rahmen einer Task Force zusammengeschlossen.

 

Sämtliche Amtsstellen, die Erkenntnisse zu relevanten Geldern oder Ressourcen haben, berichten im Rahmen der Task Force an die SFIU als Vollzugsbehörde des ISG. Zur Task Force gehören neben der SFIU, die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), das Amt für Kommunikation, das Ausländer- und Passamt, die Landespolizei, die liechtensteinische Steuerverwaltung sowie das Amt für Justiz (Handelsregister/Grundbuch).

 

Die SFIU nimmt sämtliche Erkenntnisse mit Relevanz für die Ermittlung von betroffenen Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen entgegen. Dafür werden unter anderem Informationen von internationalen Partnerbehörden, Informationen aus Rechtshilfeverfahren sowie Informationen aus den Behörden zur Verfügung stehenden Datenbanken wie beispielsweise Grundbuch und Handelsregister überprüft. Gleichzeitig unterstützt die SFIU die Behörden bei Fragen der Auslegung und der Beurteilung, ob konkrete Sachverhalte unter den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen.

 

CHF 260 Mio. auf inländischen Bankkonten gesperrt

 

Liechtenstein hat mit der raschen Implementierung der Finanzsanktionen ein starkes Zeichen für die Geltung des Völkerrechts gesetzt. Die restriktiven Massnahmen umfassen insbesondere das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot, den in der Sanktionsliste aufgeführten Personen und Organisationen Geldmittel oder andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

 

Betroffene Vermögenswerte von gelisteten Personen und Organisationen sind "ex lege", d.h. mit Inkrafttreten der Sanktionen in Liechtenstein gesperrt. Alle Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung fallen, müssen dies der Stabsstelle FIU (SFIU) unverzüglich melden.

 

Derzeit sind der SFIU verschiedene Sachverhalte mit Bezügen zu sanktionierten Personen und damit zusammenhängend rund CHF 260 Mio. auf inländischen Bankkonten gemeldet worden. Diese sind wie beschrieben gesperrt. Die SFIU arbeitet bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eng mit ihren internationalen Partnern zusammen, um Vermögenswerte weltweit zu sperren.

 

Die Ausganglage kann sich mit den weiteren Entwicklungen jedoch ändern, beispielsweise durch die Erweiterung der Namen oder Unternehmen auf den relevanten Sanktionslisten. Insofern ist dies ein permanenter Prozess, der von den Behörden, aber auch und insbesondere den Finanzplatzteilnehmenden besondere Aufmerksamkeit abverlangt. Je nach Entwicklung der Sanktionslisten ist damit zu rechnen, dass es zu weiteren Meldungen kommen wird.

zurück zur Übersicht