Hilfspaket für die Wirtschaft
Die liechtensteinische Regierung hat ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft geschnürt. Dieses beinhaltet unter anderem eine Kurzarbeitsentschädigung, einen Betriebskostenanteil, Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmen und einen Härtefallzuschuss.
Überblick über das Hilfspaket (Stand Januar 2021)

Kurzarbeitsentschädigung (KAE) - Verlängert bis Sommer 2021
Bei der Kurzarbeit werden die Arbeitszeiten befristet verkürzt, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt. Die Grundlagen der Corona-Kurzarbeit gelten für Betriebe und Arbeitgeber, die von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Der Anspruch auf Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung gilt noch bis Ende Juni 2021. Damit soll für die betroffenen Unternehmen Planungssicherheit geschaffen werden.
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Betriebskostenanteil (PBA), ehemals Betriebskostenzuschuss (BKZ)
Restaurations- bzw. Gastronomiebetriebe sowie Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport, die aufgrund der ab 20. Dezember 2020 gültigen COVID-19-Verordnung schliessen mussten, erhalten Unterstützung in Form der Unterstützungsmassnahme UEKplus. Ziel ist es, selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, unabhängig von ihrer Rechtsform, in dieser schwierigen Lage zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützungsleistung beträgt maximal CHF 165 pro Tag der Schliessung.
Der bisherige Betriebskostenzuschuss (BKZ/ BKZ-2) wird neu durch den pauschalierten Betriebskostenanteil (PBA) ersetzt. Er bemisst sich nach der Anzahl der Beschäftigten am Stichtag 18. Dezember 2020 und wird auf der Basis des Vollzeitäquivalents (VZÄ) berechnet. Es wird pro VZÄ eine Tagespauschale von CHF 35 festgelegt.
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Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmer (UEK)
Mit den am 23. Dezember 2020 aktualisierten Massnahmenpaket werden Restaurations- bzw. Gastronomiebetriebe sowie Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport unterstützt, welche direkt von einer Betriebsschliessung ab 20. Dezember 2020 betroffen sind.
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Härtefallzuschuss (HFZ)
Angesichts der nach wie vor angespannten Situation sollen Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen der Corona-Pandemie längerfristig besonders betroffen sind, für das 4. Quartal 2020 und das 1. Quartal 2021 im Sinne einer Härtefall-Regelung zusätzlich finanziell unterstützt werden. Ziel dieser Massnahme ist der Erhalt von Arbeitsplätzen und wichtigen Infrastrukturen im Inland.
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COVID-19-Taggeld - Verlängert bis Sommer 2021
Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer aufgrund von behördlichen Anordnungen, wie beispielsweise einer Quarantänemassnahme, ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, erhalten vom Land Liechtenstein eine Entschädigung für Lohnfortzahlungen. Dafür wird ein sogenanntes COVID-19-Taggeld ausbezahlt.
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Stundung von MwSt und AHV
Aktuelle Informationen vom Amt für Volkswirtschaft zu den Massnahmen .
Hotlines zum Thema Coronavirus
Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung
T +423 236 73 46 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb
T +423 236 70 40 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung
T +423 236 69 43 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Landesspital / bei Symptomen
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Allgemeine Fragen
T +423 236 76 82 - Mo-Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr
Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus