Offen oder geschlossen?
Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wurden weitgehend wieder gelockert. Dabei setzt die Regierung stark auf die Einhaltung von Schutzkonzepten sowie die Eigenverantwortung und den gesunden Menschenverstand der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Gäste. Erfahren Sie hier auf einen Blick, welche Regeln und Massnahmen aktuell gelten.
Stand 18. Januar 2021
- Masenpflicht im öffentliche Raum
Von einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit wird abgesehen. Mit einer erweiterten Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann, sollen die persönlichen Begegnungen so sicher wie möglich ausgestaltet werden.
- Home-Office Empfehlung
Die Regierung verzichtet auf eine Home Office-Pflicht, empfiehlt aber das Arbeiten von zu Hause aus, wo immer das möglich ist. Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Dies gilt auch in Fahrzeugen.
- Gastronomie
Vom 20. Dezember bis Ende Februar sind alle Gastronomiebetriebe geschlossen. Take-Away und Lieferdienst sind weiterhin möglich. Zudem sind die Gastronomiebetriebe in den Hotels für die hoteleigenen Gäste geöffnet. Alle aktuellen Liefer- und Take-Away-Angebote sind weiterhin auf der Plattform zemma verfügbar.
- Beherbergungen
Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze und Hütten sind unter Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien normal geöffnet und freuen sich darauf, Gäste begrüssen zu dürfen. Wie in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt auch hier die Maskenpflicht.
- Öffentlicher Verkehr
Seit dem 6. Juli besteht für Personen ab 12 Jahren eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Masken sind in Apotheken und Supermärkten zu den normalen Öffnungszeiten erhältlich.
- Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Schulen
Sämtliche öffentlich zugängliche Einrichtungen (wie Museen, Fitnesszentren, Sportzentren, etc.) sind bis Ende Februar geschlossen. Schulen sind aktuell normal geöffnet.
- Öffentliche Veranstaltungen
Die Durchführung von Veranstaltungen ist bis auf weiteres verboten. Für den gleichen Zeitraum bleiben ebenfalls öffentlich zugängliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport für das Publikum geschlossen.
- Private VeranstaltungenFür private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden, bei denen die teilnehmenden Personen den Organisatoren bekannt sind und für welche kein Schutzkonzept verlangt wird, gilt neu eine Obergrenze von fünf Personen.
- Einreise ins Fürstentum Liechtenstein
Für die Einreise ins Fürstentum Liechtenstein gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Schweiz. Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko einreisen, müssen sich während 10 Tagen in Quarantäne begeben. Die Liste dieser Länder wird laufend angepasst und befindet sich auf der Seite Quarantänepflicht für Einreisende des Schweizer Bundesamts für Gesundheit.
- Wichtigste Eckpunkte der touristischen Angebote
Im öffentlichen Verkehr und in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Das Gastgewerbe von Hotels über Ferienwohnungen bis hin zu Campingplätzen und Hütten haben normal geöffnet. Vom 20. Dezember bis zum 24. Januar sind alle Gastronomiebetriebe geschlossen. Take-Away und Lieferdienst sind weiterhin möglich. Zudem sind die Gastronomiebetriebe in den Hotels für die hoteleigenen Gäste geöffnet.
- Bergbahnen
Die Sesselbahnen im Malbun laufen wie gewohnt. Hier gilt, wie im öffentlichen Verkehr, eine Maskenpflicht. Laufende Updates über die aktuelle Lage im Skigebiet Malbun finden Sie unter malbun.li.
Hotlines zum Thema Coronavirus
Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung
T +423 236 73 46 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb
T +423 236 70 40 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung
T +423 236 69 43 - Mo-Fr; Schalterzeiten
Landesspital / bei Symptomen
T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.
Allgemeine Fragen
T +423 236 76 82 - Mo-Fr. von 8.00 bis 18.00 Uhr
Aktuelle Informationen unter
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