Im Grunde handelt es sich um Kapital, das wie ein verselbstständigtes Vermögen in Form eines Treufonds unter eigenem Namen agiert. Das Registrierte Treuunternehmen bietet sich besonders dann an, wenn der Zweck einer Gesellschaft noch nicht sicher festgelegt ist, ein kommerzieller Zweck zu einem späteren Zeitpunkt jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Ein Registriertes Treuunternehmen (Trust reg.) kann sowohl wirtschaftliche als auch ideelle Ziele verfolgen, solange diese nicht widerrechtlich oder unsittlich sind. Aus der Zweckbestimmung des Unternehmens muss allerdings eindeutig erkennbar sein, ob kommerzielle Tätigkeiten aufgenommen werden oder nicht. Im Unterschied zur Stiftung oder zu einem Trust kann ein Registriertes Treuunternehmen unbegrenzt kommerziell tätig sein und muss daher zwingend im Handelsregister eingetragen werden.

Das oberste Organ, der Treugeber, stellt als Kapitalgeber die Mittel für den Treufonds bereit. Die Verwaltungsaufgaben des Registrierten Treuunternehmens werden von einem Treuhänderrat ausgeübt, der aus mehreren Treuhändern bestehen kann. Die Geschäftsführung kann allerdings auch von einem einzelnen Treuhänder oder von einem Dritten übernommen werden. Die Bestellung einer Revisionsstelle ist für ein Registriertes Treuunternehmen nur dann zwingend, wenn ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe oder eine entsprechende Zulassung eines solchen durch die Statuten vorliegt. In Liechtenstein kann diese Aufgabe von Treuhändern, Treuhandgesellschaften mit einer Treuhandbewilligung, Wirtschaftsprüfern und Revisionsgesellschaften durchgeführt werden. Begünstigte können vom Treugeber benannt werden und dürfen laut Statuten einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Unternehmen ziehen, beispielsweise in Form eines Anteils am Ertrag oder am Treuhandvermögen. Für die Verbindlichkeiten eines Registrierten Treuunternehmens haftet ausschliesslich das Treuvermögen bzw. der Treufonds.

Kapitalbedarf

Das Kapital eines Registrierten Treuunternehmens wird als Treufonds bezeichnet und beträgt mindestens 30'000.00 Schweizer Franken bzw. Euro oder US-Dollar, wenn die Eintragung in Euro oder US-Dollar erfolgt. Diese Summe kann sowohl in Form von Bar- als auch von Sacheinlagen erfolgen, die jedoch zwingend bei der Gründung eingebracht werden müssen.

Die Gründung

Zur Gründung eines Registrierten Treuunternehmens (Trust reg.) ist eine juristische oder natürliche Person ausreichend. In der schriftlichen Treusatzung (Statuten), die vom Treugeber und/oder dem bzw. den Treuhändern beglaubigt unterzeichnet sein muss, sind folgende Informationen zwingend enthalten: 

  • Name des Registrierten Treuunternehmens
  • Sitz, Dauer und Zweck des Treuunternehmens
  • Angaben über den Treufonds
  • Anzahl der Treuhänder sowie die Art und Weise ihrer Bestellung
  • In welcher Form erfolgt die Bekanntmachung an Dritte

Der Sitz des Unternehmens befindet sich an dem Ort, an dem es den Mittelpunkt seiner Verwaltungstätigkeit hat, sofern die Statuten nicht anders lauten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über den Sitz im internationalen Verhältnis.

Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften

Sobald die Statuten eines Registrierten Treuunternehmens auch kommerzielle Tätigkeiten zulassen, wird es automatisch buchführungspflichtig und muss eine Revisionsstelle bestellen. Ist ein kaufmännisches Gewerbe nicht vorgesehen und besteht der Unternehmenszweck beispielsweise darin, Vermögen anzulegen und zu verwalten bzw. Beteiligungen oder andere Rechte zu halten, muss in der Regel lediglich zum Ende eines Jahres ein sogenanntes Vermögensverzeichnis erstellt werden, eine einfache Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva.

Firmenbezeichnung/Namensgebung

Registrierte Treuunternehmen (Trust reg.) können ihren Unternehmensnamen frei wählen, solange die eindeutige Bezeichnung „Registriertes Treuunternehmen“ oder die Abkürzung „Trust reg.“ im Firmennamen enthalten ist. Fantasienamen sind möglich, solange sie dem Hauptzweck nicht widersprechen und Personennamen dürfen genutzt werden, wenn eine Beziehung zwischen Unternehmen und Namensträger besteht. Nationale und internationale Bezeichnungen im Firmennamen wie z.B. „Staat“, „Land“, „Liechtenstein“ oder „International“, „Worldwide“ sowie Bezeichnungen internationaler Organisationen wie „UNO“ oder „Rotes Kreuz“ sind jedoch nicht erlaubt. Ausnahmen werden vom Amt für Justiz geprüft und gegebenenfalls bewilligt.

Pro und Kontra

  • Äusserst flexibel einsetzbar
  • Stiftungs- oder körperschaftsähnliche Ausgestaltung möglich
  • Bietet sich an, wenn der Unternehmenszweck noch nicht ganz feststeht und eine eventuelle kommerzielle Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann
  • Eignet sich für Verwaltung von Vermögen, Beteiligungen oder anderen Rechten
  • Begünstigte Personen können wirtschaftliche Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
  • Kein in Anteile zerlegtes Kapital, da die meisten Registrierten Treuunternehmen weder Mitglieder noch Teilhaber oder Anteilsinhaber haben
  • Keine persönliche Haftung
  • Natürliche oder juristische Personen können gründen
  • Eintrag im Handelsregister und kann unbegrenzt kommerziell tätig sein
  • Keine persönliche Haftung nur der Treufonds haftet

Gesetzliche Grundlagen