Digitalschecks
Digitalschecks fördern Liechtensteiner KMU bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Digitalisierungsmassnahmen. Das Förderinstrument unterstützt alle Stufen der Wertschöpfungskette und soll zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Liechtensteinischen KMU Landschaft, zur Nutzung des Potentials der „Herausforderung Digitalisierung“ gezielte finanzielle Impulse setzen.
Vor dem Hintergrund laufender und zukünftiger Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft wird der Digitalisierung im Sinne von digitaler Transformation von Produktions-, Dienstleistungs-, Arbeits-, sowie Lehr- und Lernprozessen eine enorme Bedeutung zukommen. Damit die Digitalisierung der einzelnen Unternehmen nachhaltig zu einer starken Wirtschaft und Gesellschaft beitragen kann, fördern die Digitalschecks einerseits neue Technologien und effiziente Prozesse, andererseits aber auch den Ausbau der digitalen Kompetenz der Mitarbeitenden auf allen Qualifikationsstufen. So kann erreicht werden, dass Innovation und Wachstum auf der Basis von menschlichem Know-how und technologischem Fortschritt erfolgen.
Wer wird gefördert?
Förderungsberechtige Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Produktionsstätte in Liechtenstein mit maximal 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro, einer Bilanzsumme bis zu 43 Millionen Euro und einer maximalen Beteiligung eines Grossunternehmens von 25%. Diese KMU müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest 5 Jahren bestehen.
Was wird gefördert?
Die Förderung basiert auf drei Säulen, die in der folgenden Tabelle dargestellt werden:
Art des Digitalschecks |
Digital KONZEPT: Konzepte, Strategien, Planungen |
Digital INVEST: |
Digital TRAINING: Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau |
Zielsetzung |
Standortbestimmung, Konzepterstellung und Detailplanung, Change Management |
Senkung der Eintrittsbarriere für Investitionen in modernste Anlagen(-teile) |
Aufbau digitaler Kompetenzen, insbesondere auch für niedrig qualifizierte Arbeitnehmende, Nutzung modernster didaktischer Methoden |
Was wird gefördert |
Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit der Planung und Entwicklung eines detaillierten Implementierungsplanes von Digitalisierungsprozessen |
Investitionen in abnutzungsfähige Anlagen im direkten Zusammenhang mit digitaler Transformation (Soft- und Hardware, Netzwerktechnik, AR/VR, Steuerungstechnik) |
Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit Schulung und Weiterbildung, Entwicklung und Implementierung modernster Vermittlungstechniken von Lehr- und Lerninhalten (AR/VR, Gamification) |
Höhe der Förderung |
bis zu 50% der förderbaren Kosten;
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bis zu 20% der förderbaren Kosten; |
bis zu 30% der förderbaren Kosten; |
Was ist zu beachten?
Voraussetzungen für eine Förderung sind vor allem, dass der Grad, der Umfang und die Qualität der Digitalisierung im Unternehmen erkennbar ansteigen und die Wirkung der Digitalisierung auf Umsatz, Kosten und Qualität ersichtlich sind. Des Weiteren müssen die technische Eignung, das fachliche Know-how und die organisatorische Umsetzung aufgezeigt werden können. Details werden in einer Fördervereinbarung, welche das antragstellende Unternehmen mit dem Amt für Volkswirtschaft abschliesst, geregelt.
Je nach Entwicklungsstand im Bereich der Digitalisierung des antragstellenden Unternehmens können beispielsweise folgende Projekttypen förderfähig sein:
- Gleichbleibendes Geschäftsmodell bzw. Geschäftsprozess, jedoch Einführung neuer Logiken (Digitalisierung von Geschäftsmodell oder -prozessen);
- Digitalisierung von unternehmensübergreifenden Prozessen im Sinne des Einbezugs vor- und nachgelagerter Einheiten (Lieferanten, Kunden), u.a. in den Bereichen Beschaffung, Vertrieb und/oder Vernetzung;
- die Entwicklung neuer, digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse.
Von der Förderung ausgenommen sind reine Rationalisierungsmassnahmen, die Automatisierung von Prozessen ohne weitergehende Gesamtkonzepte oder die Leasingfinanzierung. Ebenfalls ausgenommen sind Vorhaben im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die geförderten Projekte müssen innerhalb Liechtensteins umgesetzt werden.
Die Laufzeit des Programms ist befristet. Die erste Programmausgabe lief von März 2019 bis Ende 2020. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt CHF 60‘000 für alle 3 Schecks pro Unternehmen.
Zu den Richtlinien
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Digitalscheck kann vor Beginn des Förderprojektes beim Amt für Volkswirtschaft auf elektronischem Weg und ohne Unterschrift beantragt werden. Nur vollständige Anträge können zur Prüfung angenommen werden.
Kontakt
Weitere Informationen zum Digitalscheck.
Interessierte wenden sich an Frank A. Heeb, +423 236 67 45 /
Achtung: Auf Grund der grossen Nachfrage sind alle Digitalschecks bereits vergeben – es wird eine Warteliste geführt. (Stand März 2023)
Digitalschecks auf einen Blick
- Branchenunabhängige Förderung in Form von Zuschüssen
- Für in Liechtenstein seit mind. 5 Jahren ansässige KMU mit Gewerbebewilligung
- Förderung von: Konzepten, Strategien, Planungen (max. CHF 15‘000); Investitionen (max. CHF 30‘000); Schulung, Qualifikations- und Kompetenzaufbau (max. CHF 15‘000)
- maximale Höhe von CHF 60‘000 für alle 3 Schecks pro Projekt und Unternehmen
- Ausgenommen von der Förderung sind: reine Rationalisierungsmassnahmen; Automatisierung von Prozessen ohne weitergehende Gesamtkonzepte; Leasingfinanzierung; Vorhaben im Bereich der Forschung und Entwicklung (siehe Innovationsschecks)
- Die geförderten Projekte müssen innerhalb Liechtensteins umgesetzt werden.
- Gesamtbetrag aller Digitalschecks: CHF 300‘000