Bei einer vorübergehenden, unvermeidbaren und wirtschaftlich bedingten Reduktion oder Einstellung der Arbeit in einem Unternehmen kann bei deim Amt für Volkswirtschaft (ALV) ein Gesuch auf Kurzarbeitsentschädigung gestellt werden.

Temporäre Änderung Coronavirus (Covid-19)

Die Anforderungen für Kurzarbeit wurden aufgrund der Corona-Pandemie temporär angepasst und das Antragsverfahren zum Erhalt der Kurzarbeitsentschädigung vereinfacht.

Auf der Internetseite des Amtes für Volkswirtschaft können ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen sowie die Formulare zur Voranmeldung und Abrechnung heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht das Amt für Volkswirtschaft unter der Hotline +423 236 69 43 und per E-Mail unter kae.alv(at)llv.li zur Verfügung. 

Wann hat man Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung?

Der Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn er auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen und unvermeidbar ist.

Gesetzliche Grundlagen