Die in Liechtenstein ansässigen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, wie auch die Arbeitgeber von Hauspersonal und Hauspflegepersonal, sind verpflichtet, die Eintritte oder die Austritte der Beschäftigten an eine zentrale Stelle der Landesverwaltung zu melden. Die Beschäftigtenmeldungen werden zur Bearbeitung an die liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Familienausgleichskasse (FAK), an das Ausländer- und Passamt und an das Amt für Statistik weitergeleitet. Unternehmen und Selbstständigerwerbende sind verpflichtet, für die Beschäftigtenmeldung die elektronischen Meldeformulare zu verwenden. Auch besteht die Möglichkeit, den gesamten Personalbestand aus dem Lohnbuchhaltungsprogramm zu übermitteln. Es erfolgt keine automatische Weiterleitung der Meldung an andere Stellen wie beispielsweise das Ausländer- und Passamt. Weitere notwendige Meldungen müssen separat erfolgen (siehe weiter unten).

Meldeformulare

Zwei Formulare stehen für die Meldung der Beschäftigten zur Verfügung.

Eintritte oder Austritte von Beschäftigten erfolgt mit diesem Formular.
Es können auch alle Beschäftigten erfasst, auf dem Computer gespeichert und die Angaben aller Beschäftigten monatlich übermittelt werden.

Unternehmen mit einem Lohnbuchhaltungsprogramm, welches ein CSV-Datenfile für die liechtensteinischen Beschäftigtenmeldungen bereitstellt, melden den gesamten Personalbestand mit diesem Formular.

Für beide Formulare wird die Arbeitgeber-PEID benötigt. Die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen können die Arbeitgeber-PEID von der Handelsregisternummer ableiten. Diese finden Sie unter oera.li. Bei der Handelsregister-Nummer wird das FL, die darauffolgenden 3 Nullen sowie die letzte Ziffer gestrichen. Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen finden die PEID auf der Gewerbebewilligung oder der Steuererklärung oder erhalten die Arbeitgeber-PEID beim Amt für Statistik.

Weitere notwendige Meldungen

Trotz der Beschäftigtenmeldung müssen entsprechende ausländerrechtliche Bewilligungen beim Ausländer- und Passamt eingeholt werden. Auch allfällige An- oder Abmeldungen bei der Familienausgleichskasse (FAK) und die Deklaration bei Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag bei der ZPK SAVE sind zusätzlich zu melden.