Liechtenstein kennt keine Streikkultur und Sozialpartnerschaften zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden tragen ihren Namen zu Recht. Der LANV als einzige Gewerkschaft in Liechtenstein übernimmt die Interessensvertretung der in Liechtenstein erwerbstätigen Arbeitnehmer. In der Funktion als Sozialpartner verhandelt er im Namen der Arbeitnehmerschaft mit der Arbeitgeberseite, der Wirtschaftskammer, der Industrie- und Handelskammer sowie der PostAuto Liechtenstein Anstalt über Gesamtarbeitsverträge, Mindestlohnvereinbarungen etc.

Auch Dienstleistungen wie die Erstberatung von Arbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen zu arbeitsrechtlichen Themen gehören zu den Aufgaben des LANV. Aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie über Massnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, übernimmt der LANV zusätzlich die Funktion als national zuständige Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung von Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen nach Massgabe der EU-Richtlinie.