Überblick über das Hilfspaket (Stand Oktober 2022)
 

Corona Hilfspaket Wirtschaft Liechtenstein

Härtefallzuschuss (HFZ) - bis Q1/2022

Unternehmen, die von den Folgen der Coronapandemie längerfristig besonders betroffen waren, konnten im Sinne einer Härtefall-Regelung (HFZ) zusätzlich finanzielle Unterstützung für die Quartale Q4/2020, Q1-Q4/2021 sowie Q1-Q2/2022 beantragen. Ziel dieser Massnahme war der Erhalt von Arbeitsplätzen und wichtigen Infrastrukturen im Inland.
- Informationen zum Härtefallzuschuss (HFZ)

 

Kurzarbeitsentschädigung (KAE) -  bis Q2/2022

Bei der Kurzarbeit werden die Arbeitszeiten befristet verkürzt, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt. Die Grundlagen der Corona-Kurzarbeit galten für Betriebe und Arbeitgeber, die von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Der Anspruch auf Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung galt bis Ende Juni 2022. Damit sollten für die betroffenen Unternehmen Planungssicherheit geschaffen werden.
Informationen zu Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

COVID-19-Taggeld - verlängert bis Q1/2022

Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer aufgrund von behördlichen Anordnungen, wie beispielsweise einer Quarantänemassnahme, ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, erhalten vom Land Liechtenstein eine Entschädigung für Lohnfortzahlungen. Dafür wird ein sogenanntes COVID-19-Taggeld ausbezahlt.
- Informationen zum Covid-19-Taggeld

Pauschaler Betriebskostenanteil (PBA), ehem. BKZ - bis 30. Juni 2021

Der ehemalige Betriebskostenzuschuss (BKZ) wurde durch den pauschalierten Betriebskostenanteil (PBA) ersetzt. Er bemiss sich nach der Anzahl der Beschäftigten am Stichtag 18. Dezember 2020 und wurde auf der Basis des Vollzeitäquivalents (VZÄ) berechnet. Es wurde pro VZÄ eine Tagespauschale von CHF 35 festgelegt.
- Informationen zu Betriebskostenanteil (PBA)

Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmer (UEK) - bis 30. Juni 2021

Restaurations- bzw. Gastronomiebetriebe sowie Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport, die aufgrund der ab 20. Dezember 2020 gültigen COVID-19-Verordnung schliessen mussten, erhielten Unterstützung in Form der Unterstützungsmassnahme UEKplus. Ziel war es, selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, unabhängig von ihrer Rechtsform, in dieser schwierigen Lage zu unterstützen.
- Informationen zu Unterstützung für Einzel- und Kleinunternehmer (UEK)

Stundung von MwSt und AHV

- Informationen zur Stundung von MwST und AHV

Aktuelle und umfassende Informationen vom Amt für Volkswirtschaft zu den Massnahmen​​​​​​.​

             

Hotlines zum Thema Coronavirus


Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung
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Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb
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Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus