Die liechtensteinische Regierung hat ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft geschnürt. Dieses beinhaltet unter anderem einen Härtefallzuschuss, Kurzarbeitsentschädigung und ein COVID-19 Taggeld. Aufgrund der nach wie vor angespannten
Lage und fehlender Planungssicherheit wurden einzelne wirtschaftliche Unterstützungsmassnahen bis Ende Juni 2022 verlängert.
Überblick über das Hilfspaket (Stand Oktober 2022)
Härtefallzuschuss (HFZ) - bis Q1/2022
Unternehmen, die von den Folgen der Coronapandemie längerfristig besonders betroffen waren, konnten im Sinne einer Härtefall-Regelung (HFZ) zusätzlich finanzielle Unterstützung für die Quartale Q4/2020, Q1-Q4/2021 sowie Q1-Q2/2022 beantragen. Ziel dieser Massnahme war der Erhalt von Arbeitsplätzen und wichtigen Infrastrukturen im Inland.
- Informationen zum Härtefallzuschuss (HFZ)
Kurzarbeitsentschädigung (KAE) - bis Q2/2022
Bei der Kurzarbeit werden die Arbeitszeiten befristet verkürzt, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt. Die Grundlagen der Corona-Kurzarbeit galten für Betriebe und Arbeitgeber, die von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Der Anspruch auf Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung galt bis Ende Juni 2022. Damit sollten für die betroffenen Unternehmen Planungssicherheit geschaffen werden.
- Informationen zu Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
COVID-19-Taggeld - verlängert bis Q1/2022
Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer aufgrund von behördlichen Anordnungen, wie beispielsweise einer Quarantänemassnahme, ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, erhalten vom Land Liechtenstein eine Entschädigung für Lohnfortzahlungen. Dafür wird ein sogenanntes COVID-19-Taggeld ausbezahlt.
- Informationen zum Covid-19-Taggeld
Pauschaler Betriebskostenanteil (PBA), ehem. BKZ - bis 30. Juni 2021
Der ehemalige Betriebskostenzuschuss (BKZ) wurde durch den pauschalierten Betriebskostenanteil (PBA) ersetzt. Er bemiss sich nach der Anzahl der Beschäftigten am Stichtag 18. Dezember 2020 und wurde auf der Basis des Vollzeitäquivalents (VZÄ) berechnet. Es wurde pro VZÄ eine Tagespauschale von CHF 35 festgelegt.
- Informationen zu Betriebskostenanteil (PBA)
Unterstützung für Einzel- und Kleinstunternehmer (UEK) - bis 30. Juni 2021
Restaurations- bzw. Gastronomiebetriebe sowie Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport, die aufgrund der ab 20. Dezember 2020 gültigen COVID-19-Verordnung schliessen mussten, erhielten Unterstützung in Form der Unterstützungsmassnahme UEKplus. Ziel war es, selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, unabhängig von ihrer Rechtsform, in dieser schwierigen Lage zu unterstützen.
- Informationen zu Unterstützung für Einzel- und Kleinunternehmer (UEK)
Stundung von MwSt und AHV
- Informationen zur Stundung von MwST und AHV
Aktuelle und umfassende Informationen vom Amt für Volkswirtschaft zu den Massnahmen.
Hotlines zum Thema Coronavirus
Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung
T +423 236 73 46 - Mo-Fr, Schalterzeiten
Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb
T +423 236 70 40 - Mo-Fr, Schalterzeiten
Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung
T +423 236 69 43 - Mo-Fr, Schalterzeiten
Landesspital / bei Symptomen
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Allgemeine Fragen
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Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus