Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie
Auch wenn die Pandemie damit nicht als beendet angesehen werden kann, hebt die Regierung die noch geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per 1. April 2022 auf. Für den Besuch von Veranstaltungen oder Gastronomieeinrichtungen ist künftig kein Impf- oder Genesungszertifikat mehr notwendig. Die Maskenpflicht wird im OVD sowie in Gesundheits- und Pflegeinstitutionen wird aufgehoben. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen zur aktuellen Covid-Situation sowie Links für detailliertere Informationen und Auskunftsstellen.
1. April 2022
- Freiwilliges Maskentragen im ÖV und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Im öffentlichen Verkehr sowie in Institutionen des Gesundheits- und Pflegewesens gilt keine generelle Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren mehr. Die Maskentragepflicht besteht weiterhin für Fahrten nach Österreich (ab Grenze und auf österreichischem Boden). Masken sind in Apotheken und Supermärkten zu den normalen Öffnungszeiten erhältlich. In öffentlich zugänglichen Innenräumen wird die Maskenpflicht hingegen aufgehoben.
- Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz gilt ebenfalls keine generelle Maskenpflicht mehr. Arbeitgeber haben aber unabhängig von Covid-19 die Pflicht, mit geeigneten Massnahmen den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden sicherzustellen. Die Home-Office-Empfehlung der Regierung ist aufgehoben. Das Angebot der kostenlosen Teilnahme an Betriebstests besteht bis Ende April.
- Öffentliche und private Veranstaltungen
Die Durchführung und Teilnahme an privaten und öffentlichen Veranstaltungen sind ohne Corona-Schutzkonzepte oder Covid-Zertifikate möglich
- Gastronomie und Freizeiteinrichtungen
Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen können unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus besucht werden, Zugangsbeschränkungen und Zertifikatspflicht entfallen. Weiters sind keine Vorgaben wie die Sitzpflicht bei Konsumation oder Abstände zwischen den Gästegruppen zu beachten.
- Beherbergungen
Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze und Hütten sind unter Einhaltung der Hygieneregeln normal geöffnet und freuen sich darauf, Gäste begrüssen zu dürfen.
- Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Schulen
In öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Schulen besteht keine Maskenpflicht. Nach wie vor werden die Schulen jedoch auf die Umsetzung der Hygienemassnahmen und auf ein regelmässiges Lüften achten. Die freiwilligen Spucktests werden noch bis zu den Osterferien angeboten.
- Einreise ins Fürstentum Liechtenstein
Für die Einreise ins Fürstentum Liechtenstein gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise in die Schweiz. Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise werden per 17.2.2022 aufgehoben. Es muss kein Impf- oder Genesungsnachweis, kein negatives Testresultat und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden. Zu beachten sind jedoch weiterhin die geltenden Einreisebeschränkungen des SEM. Alle Informationen dazu sind auf der Seite des BAGs zu finden. Für die Prüfung die individuellen Situation zur Einreise in die Schweiz und Liechtenstein hilft zudem der Online-Travelcheck.
- Covid-Test
Das Testzentrum in Vaduz in der Marktplatzgarage ist täglich von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Hier werden PCR und keine Schnelltests durchgeführt. Das Testergebnis steht innerhalb von 24 bis maximal 36 Stunden zur Verfügung.
- Covid-Zertifikat
Trotz der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden EU-gültige Zertifikate weiterhin ausgestellt. Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden.
- Impfung
Informationen zu Impfungen in Liechtenstein finden sich auf der Seite der Regierung.
Was ist 3G-Nachweis / Zertifikatspflicht?
- Wo die 3G-Regel gilt, ist der Zutritt nur noch mit einem Zertifikat möglich, das eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test auf Covid-19 nachweist
- Die Prüfung der Zertifikate muss durch eine App («COVID Certificate Check» der Schweiz) in Kombination mit einer Ausweiskontrolle erfolgen.
- Ausgenommen von der Pflicht zum Vorweisen eines Zertifikats sind Kinder unter 16 Jahren.
- Betriebe, welche Bestimmungen zur Zertifikatspflicht nicht einhalten, können von der Regierung mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden. Auch Personen ohne gültiges Zertifikat, die sich vorsätzlich zu einer zertifikatspflichtigen Veranstaltungsstätte oder einem Betrieb Zugang verschaffen, können gebüsst werden.
Hotlines zum Thema Coronavirus
Amt für Gesundheit / Gesundheitsbezogene Massnahmen der Regierung
T +423 236 73 46 - Mo-Fr, Schalterzeiten
Schulamt / Fragen zum Schulbetrieb
T +423 236 70 40 - Mo-Fr, Schalterzeiten
Amt für Volkswirtschaft / Kurzarbeitsentschädigung
T +423 236 69 43 - Mo-Fr, Schalterzeiten
Landesspital / bei Symptomen
T +423 235 45 32 - ganze Woche, 24 Std.
Allgemeine Fragen
T +423 236 76 82 - Mo-Fr, von 8.00 bis 18.00 Uhr
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