Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für alle Unternehmen, auch für KMU oder Ein-Personen-Betriebe. Immer wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet (dazu gehört z.B. auch das Speichern  in einer Kundenkartei aber auch das Beobachten von Verhaltensweisen, z.B. für Marketingzwecke), ist die DSVGO direkt anzuwenden.

In der DSVGO gibt es einige Bestimmungen, welche von den einzelnen Staaten konkretisiert oder ergänzt werden können. Teilweise gibt es also trotz einheitlicher DSGVO-Regelungen  Unterschiede zwischen den einzelnen europäischen Staaten. Betroffen sind rund 70 sogenannte Öffnungsklauseln. Diese werden im nationalen Datenschutzgesetz der einzelnen Staaten geregelt und können unterschiedlich streng interpretiert werden. Das Datenschutzgesetz in Liechtenstein wird derzeit aufgrund der Anpassungen an die DSGVO totalrevidiert und voraussichtlich bis Ende 2018 in Kraft treten.

Es gilt der Grundsatz der Rechenschaftspflicht. Das heisst, dass Unternehmen in der Lage sein müssen, aktiv nachzuweisen, dass die Grundsätze eingehalten werden. Dazu gehören:

  • das Unternehmen gewährleistet Transparenz bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten;
  • das Unternehmen hat für die Datenverarbeitung die Einwilligung eingeholt, verarbeitet Daten auf Grundlage einer vertraglichen Beziehung oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder aus einem anderen in Art. 6 DSGVO genannten Grund;
  • das Unternehmen informiert die betroffene Person, deren Daten verarbeitet werden, über die Verarbeitung und deren spezifischen Zweck;
  • das Unternehmen sammelt nicht mehr Daten, als für den Zweck benötigt werden, für den sie verwendet werden;
  • das Unternehmen bewahrt die Daten nicht länger auf, als dies für den angegebenen Zweck erforderlich ist;
  • das Unternehmen stellt sicher, dass die Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch gesichert sind.

Die Datenschutzstelle Liechtenstein hat auf ihrer Webseite Informationen über die DSVGO aufgeschaltet. Diese Informationen helfen Unternehmen bei der Umsetzung der Bestimmungen. 

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