Rechnungslegung
Für Unternehmen in Liechtenstein ist es Pflicht, eine ordentliche Buchhaltung zu führen. Je nach Grösse und Rechtsform der Gesellschaft muss kurz oder ausführlich über das Geschäftsjahr Auskunft gegeben und der Jahresabschluss veröffentlicht werden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können von Erleichterungen profitieren.