Arbeitgeberbeitrag Krankenkassen
Wer in Liechtenstein wohnt oder arbeitet, hat durch die obligatorische Krankenversicherung Zugang zu medizinischer Versorgung. Selbstständig Erwerbende müssen einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschliessen.
Die obligatorische Krankenversicherung lässt in Liechtenstein wohnhaften oder erwerbstätigen Personen bei Krankheit und Unfall Sach- und Geldleistungen zukommen, falls solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt sind.
In Liechtenstein bezahlt der Arbeitgeber einen Teil der obligatorischen Krankenversicherungsprämien des Arbeitnehmers. Ist der Arbeitnehmer zu 100 % angestellt, werden die Prämien vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte bezahlt. Entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag für Teilzeitangestellte. Der Arbeitgeberbeitrag orientiert sich am Landesdurchschnitt der Prämien und wird jährlich neu vom Amt für Gesundheit festgelegt. Dieser Betrag gilt auch im Falle einer frei wählbaren höheren Kostenbeteiligung. Bei Jugendlichen entspricht der Arbeitgeberbeitrag der Hälfte des Beitrages für Erwachsene. Für 2018 beträgt der Arbeitgeberbeitrag CHF 155.50 pro Monat für Erwachsene und CHF 77.75 für Jugendliche.