Krankentaggeld
In Liechtenstein sind Unternehmen verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer eine Kranktentaggeldversicherung abzuschliessen. Sie kommen auch für die Hälfte des Beitrags zur obligatorischen Krankentaggeldversicherung der Arbeitnehmer auf.
Aufgrund der Krankentaggeldversicherung entfällt für die Unternehmen das Risiko von Lohnausfallkosten. Die Krankentaggeldversicherung bezahlt ab dem zweiten Krankheitstag 80 % des entgehenden Lohnes (maximal CHF 126‘000.00). Diese Frist kann durch den Arbeitgeber für längstens 360 Tage aufgeschoben werden, wenn er für die Lohnfortzahlung garantiert.
Alle Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig und über 15 Jahre alt sind, müssen für Krankengeld obligatorisch versichert werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind oder die ein Arbeitsverhältnis für weniger als drei Monate eingegangen sind.
Die Versicherung dauert, bis das Arbeitsverhältnis beendet wird. Wenn eine Person nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiter arbeitet, ist sie auch weiter zu versichern.
Der Arbeitgeber ist für den Abschluss der obligatorischen Krankentaggeldversicherung seiner Arbeitnehmer zuständig. Dazu schliesst er mit einer in Liechtenstein anerkannten Krankenkasse einen Kollektiv-Krankentaggeldversicherungsvertrag ab. Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse die Aufgabe der Erwerbstätigkeit eines Versicherten.
Die Beiträge der obligatorischen Krankentaggeldversicherung der Arbeitnehmer gehen zur Hälfte zu Lasten des Arbeitgebers. Je nach Vereinbarung kann der Arbeitgeber auch mehr als die Hälfte der Prämienkosten übernehmen. Gibt ein Versicherter seine Erwerbstätigkeit auf, meldet dies der Arbeitgeber der Krankenkasse.
In Liechtenstein zugelassene Krankenversicherungen
CONCORDIA - Landesvertretung
Austrasse 27
9490 Vaduz
T: +423 235 09 09
SWICA - Krankenversicherung AG
Postfach 646
9490 Vaduz
T: +423 233 26 00
FKB - Die Gesundheitskasse
Gagoz 75
9496 Balzers
T: +423 388 19 90