Covid-19-Taggeld
Wenn Arbeitnehmer aufgrund von behördlichen Anordnungen, wie beispielsweise einer Quarantänemassnahme, Ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, soll der Arbeitgeber für Lohnfortzahlungen entschädigt werden. Dafür wird ein sogenanntes COVID-19-Taggeld ausbezahlt.
Das COVID-19-Taggeld wird ab dem dritten Tag der behördlich angeordneten Massnahme bzw. der Beurlaubung ausgerichtet und soll 100% des Lohns des Arbeitnehmers betragen. Es endet mit Ablauf der Massnahme bzw. Beurlaubung. Die Administration für Auszahlungen des COVID-19-Taggesldes läuft über die für die obligatorische Krankengeldversicherung zugelassenen Kassen. Werden bereits Kurzarbeitsentschädigung oder andere Unterstützungen gewährt, wird kein COVID-19-Taggeld ausgerichtet.
Das COVID-19-Taggeld ist insbesondere für folgende Fälle gedacht:
- Wenn Herkunfts- bzw. Wohnsitzstaaten von Grenzgängern Massnahmen treffen, die das Erscheinen am Arbeitsplatz unmöglich machen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich der Arbeitnehmer in einem Quarantänegebiet aufhält und die Arbeitsleistung nicht vom Aufenthaltsort aus erbringen kann („Home-Office“).
- Im Falle einer Selbst-Quarantäne bei engem Kontakt mit einer Person, die eine akute Atemwegserkrankung hat, sofern die Erledigung der Arbeitsverpflichtungen vom gegenwärtigen Aufenthaltsort aus („Home-Office“) nicht ermöglicht werden kann.
- Wenn es sich beim Arbeitnehmer um eine besonders gefährdete Person gem. Art. 7c Abs. 3 Corona-Verordnung handelt, die beurlaubt werden muss, da die Einhaltung der Empfehlungen der Regierung (Abstand, Hygiene etc.) nicht eingehalten werden kann. Zudem kann die Erledigung der Arbeitsverpflichtungen von vom gegenwärtigen Aufenthaltsort aus („Home-Office“) nicht ermöglicht werden kann.
In allen drei Fällen ist der Arbeitnehmer über einen längeren und teilweise nicht vorhersehbaren Zeitraum nicht am Arbeitsplatz, während dem der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten hätte.
Die Details wurden ausgearbeitet und in einer Richtlinie festgehalten. Antragsformulare und weitere Details finden Sie auf den Webseiten der Liechtensteiner Krankenkassen Concordia, FKB oder Swica.