Weitere Unterstützungen
Institutionen, für welche die bisherigen Regelungen nicht zur Anwendung kommen (beispielsweise im Bereich Sport, Bildung, Kultur etc.) kann die Regierung im Rahmen eines zu erlassenden Reglements Härtefallbeiträge ausrichten. Auch die Medien werden unterstützt.
Über die Wirtschaftsförderung kann die Regierung die Unterstützung von Organisationen insbesondere im Bereich Sport, Bildung und Kultur regeln. Sind Organisationen aus diesen Bereichen mit Sitz in Liechtenstein von den Massnahmen der Corona-Verordnung betroffen (z.B. Ausgaben für abgesagte Veranstaltungen) und erleiden dadurch finanzielle Einbussen, sollen sie unterstützt werden können. Es ist vorgesehen, dass pro Organisation einmalig 50 % des nachgewiesenen Schadens bei gleichzeitiger Festlegung eines Maximalbetrags entschädigt werden. Ausgeschlossen ist die Unterstützung beispielsweise dann, wenn bereits eine andere staatliche Unterstützungsmassnahme, mit Ausnahme der Kurzarbeitsentschädigung, in Anspruch genommen wurde. Auch Unternehmen, die einen Staatsbeitrag erhalten, haben keinen Anspruch auf entsprechende Beiträge.
Anträge auf Unterstützungsbeiträge sind mit dem amtlichen Formular bei der für den jeweiligen Bereich zuständigen Fachstelle einzureichen: Für den Bereich Sport bei der Stabsstelle für Sport (www.ssp.llv.li), für den Bereich Kultur beim Amt für Kultur (www.aku.llv.li), für den Bereich Bildung beim Schulamt (www.sa.llv.li) und für den Bereich Frühförderung sowie Kinder- und Jugendförderung beim Amt für Soziale Dienste (www.asd.llv.li). Reglement und Antragsformular sind auf der Internetseite dieser Fachstellen aufgeschaltet. Diese Massnahme ist grundsätzlich bis zum 30. Juni 2020 befristet.
Die Medien in Liechtenstein haben in Krisenzeiten eine äusserst wichtige Informations- und Aufklärungsfunktion. Dadurch entstehen erhöhte Aufwände in der Berichterstattung. Gleichzeitig brechen die Haupteinnahmequellen insbesondere im Bereich der Werbe- und Inserateverkäufe ein. Die Regierung anerkennt die Wichtigkeit der Informationsverbreitung. An die Medien sollen daher auf Antrag während der Dauer der Coronavirus-Pandemie in Anlehnung an die direkte Medienförderung Unterstützungsbeiträge ausgerichtet werden können.