Arbeiten in Liechtenstein
Liechtenstein ist ein Jobwunder mit mehr Arbeitsplätzen als Einwohnern. Täglich pendeln mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden aus dem Ausland ins Fürstentum zur Arbeit. Traumjobs in der Industrie, in der Finanzbranche oder im Gewerbe ziehen Talente an. Liechtensteiner Unternehmen bieten diesen Arbeitskräften einen interessanten Arbeitsort mit Perspektiven.
Ist eine Stelle in Liechtenstein gefunden, stellt sich schnell die Frage, wie allfällige Bewilligungen beantragt werden. Je nach Staatsangehörigkeit und Beruf des Arbeitnehmenden sind andere Regelungen zu beachten. Trotzdem hält sich der Aufwand für Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Grenzen.
Für Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, bedarf es zum Antritt einer Arbeitsstelle in Liechtenstein grundsätzlich keiner Bewilligung. Ausgenommen sind Berufe, die nur mit einer staatlichen Bewilligung ausgeübt werden dürfen, etwa im Gesundheits- und Bildungsbereich, im gewerblichen Bereich (falls eine selbständige Erwerbstätigkeit angestrebt wird) sowie bei ausgewählten Berufen (Anwalt, Treuhänder, Revisor, Patentanwalt). Dies gilt unabhängig von der Nationalität. Vorbehalten sind Lehrstellen für Auszubildende. Diese dürfen nur von Arbeitgebenden angeboten werden, die über eine entsprechende Bildungsbewilligung verfügen. Für Arbeitnehmende ohne Wohnsitz in Liechtenstein, sogenannte Grenzgänger, gelten unterschiedliche Vorschriften bezüglich dem Erhalt einer Bewilligung.
Grenzgänger
Bei Grenzgängern, d.h. bei Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Ausland, ist jeweils zu unterscheiden, ob es sich um einen Schweizer Staatsangehörigen, einen EWR-Staatsangehörigen oder um einen Angehörigen eines Drittstaates handelt. Grenzgänger pendeln in der Regel zwischen Wohn- und Arbeitsort und kehren täglich nach Hause zurück.
Von der Pflicht zur Rückkehr an den Wohnsitz können Personen befreit werden, welche als Pfleger oder im Gastgewerbe im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit Zimmerstunden tätig sind. Diese Personen müssen mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnsitz im EWR oder in der Schweiz zurückkehren.
Schweizer Staatsangehörige
Schweizer Staatsangehörige sind beim Antreten von Arbeitsstellen in Liechtenstein frei. Sie brauchen vor dem Stellenantritt keine fremdenpolizeiliche Bewilligung und der Arbeitgebende muss keine Meldepflicht beachten. Schweizer zahlen weiterhin an Ihrem Wohnsitz Steuern, es sei denn, sie arbeiten im öffentlichen Dienst.
EWR-Staatsangehörige
Nimmt ein EWR-Staatsangehöriger eine Stelle an, ist dies meldepflichtig. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, die Anstellung spätestens binnen zehn Tagen nach Arbeitsantritt dem Ausländer- und Passamt bekanntzugeben. Dem Arbeitnehmenden wird daraufhin eine sogenannte Grenzgängermeldebestätigung ausgestellt. Zudem wird EWR-Staatsangehörigen, die in Liechtenstein arbeiten eine Lohnsteuer (Link zur Rubrik wohnen à Steuern) vom Salär abgezogen. EWR-Staatsangehöriger ist, wer Bürger eines zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Staates ist. Informationen zum EWR und den Mitgliedsstaaten finden Sie hier.
Angehörige von Drittstaaten
Angehörige eines Drittstaates benötigen vor Stellenantritt eine sogenannte Grenzgängerbewilligung. Diese auf ein Jahr befristete Bewilligung wird vom Ausländer- und Passamt nur ausgestellt, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. So ist beispielsweise erforderlich, dass auf dem bewilligungsfreien Arbeitsmarkt nachgewiesenermassen kein geeigneter Arbeitnehmender gefunden werden konnte. Das vollständig ausgefüllte Gesuch muss spätestens 14 Tage vor dem geplanten Stellenantritt beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden. Die Arbeitsstelle kann erst nach Erteilung der Bewilligung angetreten werden. Angehörigen von Drittstaaten, die in Liechtenstein arbeiten wird eine Lohnsteuer vom Salär abgezogen.
Offene Stellen
Einen Überblick über die offenen Stellen in den verschiedenen Branchen in Liechtenstein findet sich auf dem Portal des Arbeitsmark Service Liechtenstein (AMS) oder auf liechtensteinjobs.li.
Weitere gängigen Jobportale sind topjob.li, ostjob.ch , jobscout24.ch oder ch.indeed.com. Zahlreiche offene Stellen finden sich zudem direkt auf den jeweiligen Unternehmensseiten.