Aufenthaltsbewilligungen
Ausländische Personen, die in Liechtenstein wohnen möchten, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung. Schweizer Staatsangehörige beantragen diese beim zuständigen Ausländer- und Passamt. EWR-Staatsangehörige profitieren zusätzlich von einer halbjährlich stattfindenden Auslosung. In besonderen Fällen wird auch Angehörigen von Drittstaaten der Aufenthalt gewährt.
Das liechtensteinische Aufenthaltsrecht ist restriktiv. Ausländische Arbeitnehmende können in der Regel nicht Wohnsitz in Liechtenstein nehmen, auch wenn sie von einem inländischen Unternehmen angestellt werden. Liechtensteins vergibt jedoch jährlich etwa 70 Aufenthaltsbewilligungen. Die Hälfte davon werden an Schweizer und EWR-Staatsangehörige durch direkte Vergabe der Regierung vergeben. Die andere Hälfte an EWR-Staatsangehörige durch Auslosung (Lotterie).
Direkte Vergabe Bewilligung B
Staatsangehöriger der Schweiz oder eines EWR-Staates können Sie eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen. Bei dieser direkten Vergabe wird zwischen Bewilligung für die Wohnsitznahme zur Erwerbstätigkeit und Bewilligung für die Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit unterschieden:
Zur Erwerbstätigkeit: Über vollständige Gesuche von EWR- bzw. CH-Staatsangehörigen wird in der Regel innert vier Wochen ab Eingang entschieden. Bei einem positiven Entscheid belaufen sich die Kosten auf CHF 1'060, bei einem negativen Entscheid auf CHF 80.-. Den Gesuchsunterlagen ist der entsprechende Einzahlungsbeleg beizulegen. Zum Gesuch
Ohne Erwerbstätigkeit: Die Regierung entscheidet einmal pro Quartal über die Anträge zur erwerbslosen Wohnsitznahme. Der/die Antragsteller/in muss über genügend finanzielle Mittel verfügen, sodass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss. Zum Gesuch
Die durch direkte Vergabe erteilte Aufenthaltserlaubnis beinhaltet grundsätzlich das Recht, dass sich auch der Ehepartner und die Kinder unter 21 Jahren in Liechtenstein aufhalten dürfen.
Auslosung Bewilligung B
Das Ausländer- und Passamt führt jährlich zwei Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen durch, in denen ca. 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das Bewerbungsverfahren bleibt in beiden Fällen das gleiche.
Das Auslosungsverfahren findet jeweils im Frühling und im Herbst statt und besteht jeweils aus einer Vor- und einer Schlussauslosung. Die letzte Vorauslosung fand im Màrz 2023 statt. Die Ausgelosten haben dann jeweils die Möglichkeit an der Schlussauslosung teilzunehmen. Nächste Termine folgen in Kürze. Zum Anmeldeformular
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- EWR-Staatsbürgerschaft (Schweizer Staatsangehörige sind bei der Auslosung nicht zugelassen)
- Fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulars (Datum des Poststempels)
- Fristgerechte Einzahlung der Gebühr (Valutadatum der Einzahlung bei der Liechtensteinischen Landesbank. CHF 100 Vorauslosung, CHF 500 Schlussauslosung.)
- Keine Mehrfachbewerbung, keine Falschangaben
- Kein bestehendes Einreiseverbot sowie Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der öffentlichen Gesundheit.
Die Aufenthaltsbewilligung durch die Auslosung betrifft nur die Person, die das Gesuch gestellt hat. Für den Ehepartner kann ein Gesuch um Familiennachzug eingereicht werden, ebenfalls für gemeinsame Kinder unter 21 Jahren.
Nach 30 Jahren Wohnsitz in Liechtenstein besteht die Möglichkeit die liechtensteinische Staatsbürgerschaft anzusuchen. Für die Einbürgerung ist das Zivilstandsamt Vaduz zuständig, ebenfalls für diesbezügliche Auskünfte.
Über vollständige Gesuche wird in der Regel innert vier Wochen ab Eingang entschieden.
Angehörige Drittstaaten
Angehörige von Drittstaaten (Nicht CH- oder EWR-Staatsangehörige) können nicht an der Auslosung teilnehmen, sondern müssen eine Aufenthaltsbewilligung nach direkter Vergabe beantragen. Diese Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn es sich beim Antragstellenden um Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufslehre oder langjähriger Berufserfahrung handelt. Über die Gesuche wird in der Regel innert drei Monaten ab Eingang entschieden. Voraussetzung sind vollständige und korrekt ausgefüllte Gesuche.
Daueraufenthalt und Niederlassung
Eine Aufenthaltsbewilligung berechtigt zum Aufenthalt in Liechtenstein von zwölf Monaten bis zu fünf Jahren. Nach Ablauf von fünf Jahren haben Inhaber:innen solcher Bewilligungen sowie deren Familienangehörige die Möglichkeit, um eine Daueraufenthaltsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung anzusuchen.
Exkurs: Asyl
Wann hat jemand das Recht auf Asyl?
Ein Recht auf Asyl gibt es nicht. Es gibt lediglich das Recht auf die Prüfung der Asylgründe. Asyl erhalten ausländische Personen nach dem Asylverfahren, die nachweisen oder glaubhaft machen können, dass sie aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, wegen ihres Geschlechts oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb ihres Heimat- oder Herkunftsstaates befinden. Eine begründete Furcht vor Verfolgung besteht, wenn die Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit geltend gemacht werden kann sowie Massnahmen drohen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Asylsuchenden, einem Flüchtling und einem vorläufig Aufgenommenen?
- Ein Asylsuchender ist eine Person, die ein Asylgesuch gestellt hat und deren Asylverfahren noch hängig ist.
- Ein Flüchtling ist eine Person, deren Flüchtlingseigenschaft anerkannt wurde und die Asyl erhalten hat.
- Eine vorläufig Aufgenommener ist eine Person, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, deren Wegweisung in ihr Heimat- oder Herkunftsland nicht vollzogen werden kann, weil der Vollzug nicht zumutbar, nicht zulässig oder nicht möglich ist.
tragen.
Welche Behörde ist für das Asylverfahren zuständig?
Die zuständige Behörde ist das Ausländer- und Passamt (APA), als Teil des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt. Weitere Informationen hier.