Um nach Liech­ten­stein zie­hen zu können, sind ver­schie­de­ne Be­din­gun­gen zu er­fül­len. So müssen die nötigen Bewilligungen vorliegen (Aus­län­der- und Pass­amt APA) und eine Anmeldung in der Gemeinde vorgenommen werden.

Im Falle eines Umzuges innerhalb des Landes, hat eine Abmeldung in der ehemaligen Gemeinde und eine Anmeldung in der neuen Gemeinde zu erfolgen.

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