Mitarbeitende
Eine Unternehmensauflösung kann durchaus weitreichende Folgen für Mitarbeitende haben, vor allem, wenn Arbeitsplätze betroffen und Entlassungen zu erwarten sind. Das Liechtensteiner Arbeitslosenversicherungsgesetz ALVG regelt mögliche finanziellen Folgen für die Arbeitnehmenden, indem es drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern sucht, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpft und Arbeitssuchende bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt. Darüber hinaus garantiert das ALVG versicherten Arbeitnehmenden über eine gewisse Zeit eine angemessene Entschädigung für einen Erwerbsausfall bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder zahlungsunfähigem Arbeitgeber.