• Blockchain

    WAS IST DER ANWENDUNGSBEREICH DES TVTG

    Es muss dabei zwischen dem Geltungsbereich betreffend den aufsichtsrechtlichen und den zivilrechtlichen Teil unterschieden werden. 
    Aufsichtsrechtlicher Teil: Dieser regelt die Registrierung und Aufsicht der VT-Dienstleister. Unter die Aufsicht der FMA gemäss dem TVTG fallen nur VT-Dienstleister mit Sitz in Liechtenstein. Nicht jede nach Liechtenstein ausgerichtete Aktivität fällt in den Aufsichtsbereich der FMA nach TVTG. 
    Zivilrechtlicher Teil: Dieser regelt die zivilrechtliche Grundlagen von Token, wie die rechtliche Definition des Token, die Inhaberschaft und die Verfügungsberechtigung sowie die Rechtswirkungen der Verfügung über den Token (bsp. die Übertragung und Verfügung über tokenisierte Assets). Der zivilrechtliche Teil ist für alle Token anwendbar, die von einem VT-Dienstleister mit Sitz oder Wohnsitz im Inland erzeugt oder emittiert werden, oder von Parteien in einem Rechtsgeschäft ausdrücklich für anwendbar erklärt wurde. Es besteht also die Möglichkeit der Rechtswahl für Token, die sonst keine zivilrechtliche Grundlage haben. Ob eine Rechtswahl individuell möglich ist (zwischen den Parteien), hängt von der Konstellation des Einzelfalls ab und ob andere zwingenden Rechtsvorschriften (bspw. KonsumentenschutzG) eine solche Rechtswahl zulassen. 

  • Blockchain

    Alle Dienstleister, die Aktivtäten auf VT-Systemen ausführen, müssen prüfen, ob sie bei der FMA registrierungspflichtig sind. Für die Details zu den Registrierungsvoraussetzungen und dem Registrierungsprozess siehe die dazu veröffentliche Wegleitung der FMA. Zu den Melde- und Anzeigepflichten siehe die Wegleitung der FMA dazu.

    Alle weiteren Unterlagen, Formulare und Rechtsgrundlagen siehe hier

  • Blockchain

    IST EINE GRÜNDUNG MIT KRYPTOWÄHRUNG MÖGLICH?

    Eine Gründung mit Kryptowährung ist in Liechtenstein möglich, aber durch die erheblichen Kursschwankungen mit dem Risiko der Unterschreitung der Mindestkapitalanforderungen verbunden. Siehe dazu das Merkblatt des Amts für Justiz zur Liberierung von Gesellschaftskapital mit einer Kryptowährung.

  • Blockchain

    WANN FINDET DAS EU-PASSPORTING ANWENDUNG?

    Das „EU-Passporting-System“ ermöglicht es Unternehmen, deren Dienstleistung in einem Mitgliedstaat der EU oder der EWR zugelassen sind, ohne oder lediglich mit minimalen zusätzlichen Genehmigungsanforderungen in anderen Ländern des EU-Marktes frei zu handeln.

    Grundsätzlich gilt das Passporting für EWR-rechtlich harmonisierte Bereiche, wie z.B. für bestimmte Finanzdienstleistungen. Für die Beurteilung, ob für Dienstleistungen in Bezug auf einen konkreten Token die Passport-Bestimmungen zur Anwendung gelangen können, ist entscheidend, wie der Token im Einzelfall ausgestaltet ist. Falls die Anwendung von EWR-rechtlich harmonisiertem Finanzmarktrecht nicht möglich ist, kommen die allgemeinen Regelungen des EWR-Abkommens zu den vier Grundfreiheiten und das Diskriminierungsverbot zur Anwendung.

    Die EU-Passporting-Regelung kommt nur in den Bereichen zur Anwendung, in denen eine EU-weite Regelung bzw. Harmonisierung besteht.

  • Blockchain

    REGULIERUNGSLABOR: KEINE “SANDBOX”

    Das Regulierungslabor bei der FMA hat die Funktion, FinTech und Blockchain-Unternehmen im Bewilligungsprozess zu unterstützen, da es für Unternehmen nicht immer offensichtlich ist, ob und welchen Finanzmarktregulierungen ihre Dienstleistungen unterzuordnen sind. Im TVTG ist die Registrierung und die Anforderungen an VT-Dienstleister abschliessend geregelt. Mit dem Regulierungslabor finden daher auch keine Absprachen zu individuellen Anforderungen iSv einer “Sandbox” statt.

  • Blockchain

    WAS VERSTEHT MAN UNTER DER TOKEN-ÖKONOMIE?

    Die Token-Ökonomie ist der Begriff für eine digitale Wirtschaft, in der die Blockchain-Technologie, resp. der Token, als Basis und Infrastruktur für die effiziente Übertragung von Rechten und Vermögenswerten genutzt wird. Die Blockchain-Technologie ermöglicht die direkte Interaktion zwischen den Personen mit diesen Token, ohne dass es dafür einen Vermittler oder Zwischenhändler benötigt.

  • Blockchain

    WAS VERSTEHT MAN UNTER TOKENISIERUNG?

    Alles, von physischen Gegenständen bis hin zu Rechten und sonstigen Vermögenswerten können tokenisiert werden. Tokenisierung nennt man die Digitalisierung dieser Rechte respektive Werte. Es ist jedoch offensichtlich, dass man ein Auto nicht «digitalisieren» kann, sondern lediglich ein Recht in Bezug auf ein Auto. Das TVTG schafft für die Tokenisierung die Rechtsbasis für die effektive und rechtssichere Synchronisation der physischen mit der digitalen Welt.

  • Blockchain

    WAS IST EIN TOKEN?

    Das TVTG führt mit dem “Token” ein neues Rechtsobjekt ein. Ein Token ist rechtlich als eine digitale Abbildung einer Information auf einem VT-System definiert. Der Token kann Forderungs-oder Mitgliedschaftsrechte gegenüber einer Person, Rechte an Sachen oder andere Rechte repräsentieren. Er kann jedoch auch “leer” sein, das heisst, dass durch Token keine Rechte repräsentiert werden. Ein Beispiel dafür sind reine virtuelle Währungen ohne Bezug zu realen Werten.

  • Blockchain

    WAS BEDEUTET DAS TOKEN CONTAINER MODELL?

     

    Anstatt die unterschiedlichen Arten und Klassifikationen von Token (wie bsp. Payment-Token, Utility-Token, Stablecoins, Security-Token) separat zu regeln, hat die Regierung einen anderen Ansatz gewählt. Der Token ist als “Behältnis” (Container) zu verstehen, der mit allen möglichen Rechten oder Vermögenswerten befüllt werden kann. Nicht die Tokenisierung als solches bestimmt über die rechtliche Einordnung, sondern das im Token repräsentierte Recht resp. Instrument (der Inhalt des Containers). Wenn also ein Finanzinstrument in einem Token repräsentiert wird, dann sind die entsprechenden Finanzmarktgesetze grundsätzlich anwendbar. Wird hingegen ein IP Recht in einem Token repräsentiert, gelten die Regelungen zum Geistigen Eigentum.
    Das Token-Container-Modell erlaubt somit die Nutzung von Token ausserhalb der Finanzmarktregulierung. Es ist damit hoch innovativ und flexibel und für alle aktuellen wie auch zukünftigen Blockchain-Anwendungen verwendbar. Das stellt eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und praktische Umsetzung der Token-Ökonomie dar.