Aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz sind Zollabfertigungen für Handelswaren aus oder nach Liechtenstein nur mit einer UID möglich. Handelswaren sind alle Güter, welche nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören auch Waren, die in einem Unternehmen verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Arbeitsbekleidung, Werkzeug oder Büromaterialien. Daher betrifft die UID sowohl die Exportindustrie als auch die verarbeitende Industrie sowie Unternehmen, die für Produktion, Einzelhandel oder ihren Eigenbedarf Waren aus dem Ausland importieren.

Die zwölfstellige UID besteht aus dem dreistelligen Präfix CHE und neun Ziffern, wobei die letzte Ziffer eine sogenannte Prüfziffer ist. Bei der UID handelt sich um eine sogenannte „nicht sprechende Nummer“, da sie zufällig zugeteilt wird und keine Informationen enthält, welche Rückschlüsse auf das Unternehmen zulassen.

 

Um Liechtensteins Souveränität und den Datenschutz zu wahren, ist es Schweizer Behörden nicht möglich, in Liechtenstein ansässigen Unternehmen automatisch eine UID zuzuteilen. Die Verantwortung, eine Schweizer UID beim Amt für Statistik (AS) zu beantragen, liegt daher bei den Liechtensteiner Unternehmen selbst.

FAQ

  • Ist die UID in Liechtenstein obligatorisch?

    Grundsätzlich nicht. Ausnahme bilden im Fürstentum Liechtenstein wirtschaftlich Tätige, die dem in Liechtenstein anwendbaren Schweizer Zollrecht unterliegen sowie die in Artikel 3c UIDG genannten Einheiten. Dennoch kann die UID auch für zahlreiche weitere Geschäfte mit und in der Schweiz notwendige Voraussetzung sein. Liechtensteinische Unternehmen können eine UID auf freiwilliger Basis beantragen. Dies wird empfohlen.

    Antragsformular

  • Wann muss ein Liechtensteiner Unternehmen die Schweizer UID beantragen?

    Wenn ein Unternehmen einen oder mehrere der folgenden Punkte erfüllt:

    • Warenbezug aus dem Ausland oder Warenlieferung ins Ausland (Import/Export)
    • Betreibung jeglicher Art von Aussenhandel
    • Kontakt mit Schweizer Kunden und/oder Behörden
    • Unternehmenstätigkeit unterliegt der Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Tierseuchen-, Tierschutz- oder Lebensmittelgesetzgebung
    • Es existiert eine Geschäftsniederlassung in der Schweiz
  • Was passiert, wenn ein Unternehmen keine UID beantragt?

    Dies ist abhängig von den getätigten Geschäften. Innerhalb Liechtensteins hat dies keine Auswirkungen. Zahlreiche Geschäfte mit oder in der Schweiz können ohne UID nicht mehr getätigt werden.

  • Was kostet die UID und wie lange ist sie gültig?

    Die UID ist kostenlos, sie ist einmalig und hat kein Verfallsdatum. 

  • Wird die UID auch zur Identifizierung in Liechtenstein verwendet?

    Im Verkehr mit der liechtensteinischen Landesverwaltung wird die UID nicht zur Identifizierung von Unternehmen verwendet. Hierfür gibt es die PEID. Eine Verwendung der UID im Bereich B2B stellt eine unternehmerische Entscheidung dar (z.B. im Rahmen einer Kundenverwaltung)

  • Ersetzt die UID die Mehrwertsteuer-Nummer?

    Nein. Liechtensteinische Unternehmen behalten weiterhin die fünfstellige MWST-Nummer.

  • Ersetzt die UID die Handelsregisternummer?

    Nein. Die liechtensteinische Handelsregisternummer (Registernummer des FL-Firmenindex) behält weiterhin ihre Gültigkeit.

  • Wie und wo kann ein Liechtensteiner Unternehmen eine UID beantragen?

    Die Liechtensteinische Landesverwaltung ermöglicht in Liechtenstein ansässigen Unternehmen die kostenlose Antragstellung auf Zuteilung einer Schweizer UID. Voraussetzung ist lediglich eine gültige E-Mail-Adresse und einige Angaben zum Unternehmen:

    • Name und Adresse des Unternehmens
    • Rechtsform und Wirtschaftszweig (NOGA-Code) des Unternehmens
    • Beschäftigtenzahl des Unternehmens
    • Persönliche Identifikationsnummer (PEID)
    • Handelsregisternummer (sofern eingetragen)
    • Status aktiv/inaktiv bzw. Gründungs-/Löschungsdatum im FL-Firmenindex

    Das liechtensteinische Amt für Statistik (AS) leitet den Antrag an das Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS) weiter. Das BFS teilt die UID zu, sendet sie dem Antragsteller schriftlich zu und informiert das Amt für Statistik in Liechtenstein.

  • Gibt es ein öffentliches UID-Register?

    Ja. Das Schweizer BFS führt ein öffentliches UID-Register. Es enthält Identifikationsangaben, die für liechtensteinische Unternehmen so aussehen:

    • Name und Adresse des Unternehmens
    • UID und UID-Status
    • Handelsregisternummer mit Link zum FL-Firmenindex (sofern eingetragen)
    • Hinweis auf die in Liechtenstein gültigen MWST-Bestimmungen

    Die Kernmerkmale von in Liechtenstein ansässigen Unternehmen, die im Firmenindex des liechtensteinischen Handelsregisters eingetragen sind, werden automatisch im UID-Register veröffentlicht. Einzelunternehmen, die nicht im liechtensteinischen Handelsregister eingetragen sind, können die Veröffentlichung im UID-Register selbst vornehmen oder beim Amt für Statistik beantragen.

  • Kontakt für allgemeine Fragen zur IUD

    Amt für Statistik (AS)
    Liechtensteinisches Unternehmensregister
    +423 236 69 37
    lur(at)llv.li