UID - Unternehmensidentifikation
Durch die Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) können Unternehmen innerhalb der Zollunion einheitlich und eindeutig identifiziert werden, was den sicheren Austausch von Informationen vereinfacht.
Aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz sind Zollabfertigungen für Handelswaren aus oder nach Liechtenstein nur mit einer UID möglich. Handelswaren sind alle Güter, welche nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören auch Waren, die in einem Unternehmen verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Arbeitsbekleidung, Werkzeug oder Büromaterialien. Daher betrifft die UID sowohl die Exportindustrie als auch die verarbeitende Industrie sowie Unternehmen, die für Produktion, Einzelhandel oder ihren Eigenbedarf Waren aus dem Ausland importieren.
Die zwölfstellige UID besteht aus dem dreistelligen Präfix CHE und neun Ziffern, wobei die letzte Ziffer eine sogenannte Prüfziffer ist. Bei der UID handelt sich um eine sogenannte „nicht sprechende Nummer“, da sie zufällig zugeteilt wird und keine Informationen enthält, welche Rückschlüsse auf das Unternehmen zulassen.
Um Liechtensteins Souveränität und den Datenschutz zu wahren, ist es Schweizer Behörden nicht möglich, in Liechtenstein ansässigen Unternehmen automatisch eine UID zuzuteilen. Die Verantwortung, eine Schweizer UID beim Amt für Statistik (AS) zu beantragen, liegt daher bei den Liechtensteiner Unternehmen selbst.