Zwei Wirtschaftsräume
Trotz der hohen Kaufkraft der fast 40‘000 Einwohner ist der liechtensteinische Markt sehr begrenzt. Der freie Zugang zum Schweizer Markt und zum europäischen Wirtschaftsraum schaffen jedoch optimale Voraussetzungen für die stark exportorientierte Wirtschaft.
Seit der Zollvertrag mit der Schweiz 1924 in Kraft getreten ist, ist Liechtenstein nicht nur Teil des Schweizer Zollgebiets, sondern verwendet auch den Schweizer Franken als Zahlungsmittel. Die von der Schweiz bilateral abgeschlossenen Freihandelsabkommen gelten auch für Liechtenstein. Zudem steht die Organisation Switzerland Global Enterprise (S-GE) seit 2011 auch Liechtensteiner Unternehmen mit Beratung und Informationen bezüglich Engagements im Ausland zur Verfügung.
Seit 1995 gehört Liechtenstein auch dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Unternehmen profitieren somit von den Vorteilen des EU/EWR-Binnenmarkts, dem freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Eine zusätzliche Regelung der Personen- und der Niederlassungsfreiheit berücksichtigt dabei die geografische Situation Liechtensteins. Als Mitglied der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA profitiert das Land zusätzlich von einem der grössten Netzwerke an abgeschlossenen Freihandelsabkommen weltweit.
Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) am 1. Mai, Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) am 1. September
1991
Vollmitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
1990
Beitritt zu den Vereinten Nationen (UNO)
1978
Beitritt zum Europarat
1975
Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki (heutige OSZE)
1950
Beitritt zum Statut des Internationalen Gerichtshofs (IGH)
1923
Abschluss des Zollvertrags mit der Schweiz