Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wird nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch in Liechtenstein immer zentraler.

Bereits 2018 hat die Europäische Kommission den "Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums" (EU-Aktionsplan "Sustainable Finance") zur Erreichung der Ziele des Pariser Übereinkommens sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) veröffentlicht. Mit dem europäischen "Green Deal", dem Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft, kündigte die Kommission auch eine Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen an.

Der Finanzsektor spielt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und insbesondere umwelt- und klimafreundlichen Gesellschaft eine zentrale Rolle. Nachhaltigkeitsrisiken, also Risiken aus Umwelt, Soziales und Governance (environment, social and governance - ESG), können sowohl die Performance einzelner Vermögenswerte und Finanzmarktteilnehmer als auch in der Folge potenziell die Finanzmarktstabilität negativ beeinflussen. Beispielsweise führt die Zunahme wetterbedingter Naturkatastrophen zu höheren Kosten für Versicherungsunternehmen. Banken müssen dort mit Verlusten rechnen, wo vom Klimawandel betroffene oder von schwindenden natürlichen Ressourcen abhängige Unternehmen an Rentabilität verlieren.

Die genannten internationalen sowie europäischen Initiativen sind Auslöser zahlreicher regulatorischer Vorhaben im Bereich des Finanzmarktes. Bereits publiziert sind etwa die Benchmark-, die Disclosure- sowie die Taxonomie-Verordnung, die auch in Liechtenstein zur Anwendung kommen. Die Regulierung richtet sich sektorübergreifend an Banken und Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Alternative Investmentfonds Manager sowie Pensionskassen und Betriebliche Vorsorgekassen. Dabei kommt jedoch der Grundsatz der Proportionalität zum Tragen, sodass die Grösse, interne Organisation und die Art, der Umfang und die Komplexität der Tätigkeit sowie die Risikostruktur des jeweiligen Unternehmens bei der Bestimmung angemessener Methoden, Systeme und Prozesse in Bezug auf den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden.

Die Aufsichtsbehörden (ESAs, EZB, BaFin, FMA-AT, etc.) haben mit zahlreichen Veröffentlichung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ihre Erwartungshaltung kommuniziert und Know-how für alle von ihr beaufsichtigten Institute aufbereitet. Die aufsichtsrechtlichen Erwartungshaltungen sowie die publizierten Regulierungen werden bei der Tagung eingehend behandelt.

CHF 350,- pro Person

Veranstaltungsort
Universität Liechtenstein (Lageplan)
Zoom
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
Kontaktinformationen
Universität Liechtenstein
Mag. phil. Tanja Habicher Wagner
Fürst-Franz-Josef-Strasse
9490 Vaduz
Liechtenstein
T. 00423 265 11 97