Uni Liechtenstein: Themenabend Prospekt(-straf-)recht

Der Themenabend bietet eine Einführung in die Grundlagen des Prospektrechts, eine Darstellung des Ablaufs des Billigungsverfahren sowie der Aufgaben der FMA.
Werden im Fürstentum Liechtenstein Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen, ist grundsätzlich ein Prospekt zu erstellen. Der Prospekt muss gesetzlich festgelegte Mindestangaben enthalten, die erforderlich sind, um den Anleger umfangreich über das betreffende Wertpapier zu informieren. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) prüft im Rahmen des Billigungsverfahrens, ob der Prospekt alle gesetzlichen Mindestangaben enthält, verständlich abgefasst worden ist und keine widersprüchlichen Aussagen aufweist. Werden die vorgesehenen Verpflichtungen nicht beachtet, kann in den meisten Fällen als Konsequenz noch eine Strafe oder Busse in Betracht kommen.
Der Themenabend bietet eine Einführung in die Grundlagen des Prospektrechts, eine Darstellung des Ablaufs des Billigungsverfahren sowie der Aufgaben der FMA. Anschliessend wird auf das Prospektstrafrecht eingegangen, insbesondere auf die Vergehen nach Art. 13 Abs. 1 (zuletzt ergänzt durch LGBl. 293/2022), auf die Verwaltungsübertretungen nach Art. 13 Abs. 2 sowie auf die eine juristische Person betreffenden Regelungen in Art. 13 Abs. 5-7 und Art. 16 EWR-WPPDG.