P2B-Verordnung

In diesem Beitrag informieren wir Sie über ein zentrales Thema, das insbesondere für gewerbliche Nutzer digitaler Plattformen von Bedeutung ist: die Platform-to-Business-Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung). Ziel dieser Verordnung ist es, transparente und faire Geschäftsbeziehungen zwischen digitalen Plattformen und Online-Suchmaschinen sowie ihren gewerblichen Nutzern zu gewährleisten. Dies soll einen ausgewogenen Wettbewerb sicherstellen. Da gewerbliche Nutzer oftmals in einem Abhängigkeitsverhältnis zu solchen Plattformen stehen, werden ihnen mit dieser Verordnung wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung gestellt, um sich gegen unlautere Verhaltensweisen zu wehren.

1. Was regelt die P2B-Verordnung?
Die P2B-Verordnung schafft klare Rahmenbedingungen für die Geschäftsbeziehungen zwischen Plattformbetreibern und ihren gewerblichen Nutzern.

Wichtige Regelungsinhalte sind:
• Transparenz der Geschäftsbedingungen
• Offenlegung der Kriterien für Rankings
• Klare Vorgaben für Änderungen von Vertragsbedingungen und algorithmischen Prozessen
• Einrichtung effektiver und leicht zugänglicher Streitbeilegungsverfahren

Diese Massnahmen sollen gewährleisten, dass gewerbliche Nutzer frühzeitig und nachvollziehbar über wesentliche Änderungen informiert werden und wirksame Rechtsbehelfe vorhanden sind. 

2. Wer ist betroffen?
Die Verordnung richtet sich an alle Online-Plattformen, die als Vermittler zwischen Unternehmen und Endkunden tätig sind – unabhängig vom Sitz der Plattform. Dazu zählen beispielsweise Amazon, Google, booking.com oder eBay.

Nicht betroffen sind Business-to-Business Plattformen und Peer-to-Peer Vermittlungen (ohne gewerbliche Anbieter) sowie Online-Zahlungs- und Werbedienste.

3. Welche Pflichten bringt die P2B-Verordnung mit sich?

Plattformbetreiber müssen mehrere zentrale Massnahmen umsetzen:
• Transparenz und Informationspflichten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen klar, verständlich und jederzeit einsehbar sein.
• Offenlegung von Ranking-Kriterien
Die Kriterien, nach denen Angebote sortiert und präsentiert werden, sind nachvollziehbar darzulegen.
• Benachrichtigungs- und Änderungsregelungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen sind den gewerblichen Nutzern rechtzeitig und umfassend zu kommunizieren.
• Streitbeilegungsverfahren
Es müssen unkomplizierte und effektive Mechanismen zur Beilegung von Konflikten eingerichtet und Mediatoren für die aussergerichtliche Streitbeilegung benannt werden.

4. Auswirkungen auf Liechtenstein und EWR-Übernahme
Obwohl die P2B-Verordnung mittlerweile im Schatten des umfassenderen Digital Markets Act steht, bildet sie einen zentralen Bestandteil der EU-Digitalisierungsstrategie. Nach der Übernahme in das EWR-Abkommen wird sie unmittelbar in Liechtenstein Anwendung finden.

Der Gesetzgebungsprozess für die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht ist bereits abgeschlossen – der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist jedoch an die EWR-Übernahme gekoppelt. Die nationalen Anpassungen sehen insbesondere Klarstellungen hinsichtlich der in der Verordnung vorgesehenen Klagemöglichkeiten für Organisationen, Verbände oder öffentliche Stellen vor. Die Durchführung erfolgt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das solche Klagemöglichkeiten bereits kennt. Der entsprechende Bericht und Antrag kann hier abgerufen werden: BuA 70/2023.

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Die SFID steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

https://www.llv.li/de/landesverwaltung/stabsstelle-finanzplatzinnovation-und-digitalisierung