Das TVTG schafft eine grundlegende Rechtssicherheit für alle Unternehmen und Privatpersonen, die Token besitzen. Alle Personen mit Sitz oder Wohnsitz in Liechtenstein, die gewerbemässig Dienstleistungen auf der Basis von VT-Systemen (auf vertrauenswürdigen Technologien beruhenden Transaktionssystemen) erbringen, werden reguliert.
Das TVTG ist technologieneutral formuliert und reguliert somit nicht die Technologie, sondern die Dienstleister. Es regelt welche Voraussetzungen / Anforderungen die einzelnen Dienstleister erfüllen müssen. Die Dienstleister haben gemäss Ihren Rollen gewisse Verpflichtungen zu erfüllen. Die einzelnen Rollen sind:
Token-Emittent
Personen, die Token im eigenen oder im Namen von Dritten anbieten. Eine mögliche Anwendung sind Plattformen, die für ihre Kunden Initial Coin Offerings (ICOs) durchführen.
Token-Erzeuger
Personen, die Token durch Programmierung originär erschaffen. Entscheidend ist, dass sie die Tätigkeit berufsmässig ausführen und den Token als Dienstleistung auf einem VT-System erzeugen.
VT-Schlüssel-Verwahrer / VT-Token-Verwahrer
Dienstleister, welche die Token oder private Schlüssel für ihre Kunden verwahren. Die Verwahrer können im Auftrag der Kunden auch Transaktionen durchführen.
VT-Protektor
Dienstleister, die auf einem VT-System (z.B. Blockchain) Token im eigenen Namen für fremde Rechnung halten oder Transaktionen für Kunden durchführen. Im Unterschied zu der Verwahrer-Rolle treten sie gegenüber den Vertragspartnern als Eigentümer auf. Sie benötigen zwingend eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz.
Physischer Validator
Token können Rechte (z.B. Eigentums- oder Nutzungsrechte) an physischen Sachen repräsentieren. Wenn beispielsweise ein Gemälde tokenisiert wird und der Verkauf mittels Übertagung des Tokens erfolgt, gewährleistet der physische Validator, dass der Käufer des Tokens auch vertragsgemäss Zugriff auf das Gemälde erhalten kann. Der physische Validator gewährleistet also die Durchsetzung der im Vertrag bestimmten Rechte.
VT-Wechseldienstleister
Dienstleister, die Geld (gesetzliche Zahlungsmittel) gegen Token und umgekehrt sowie Token gegen Token wechseln. Hierunter fallen zum Beispiel physische Wechselautomaten, an welchen man Kryptowährungen wechseln kann, aber auch Plattformen, die den Wechsel ausschliesslich online anbieten.
VT-Prüfstelle
Dienstleister, welche die Geschäftsfähigkeit und die Voraussetzungen bei der Verfügung über einen Token prüfen. Hierunter fallen z.B. Dienstleistungen, die gewährleisten, dass ausschliesslich volljährige Personen oder solche, die über eine spezifische Genehmigung verfügen, gewisse Token erwerben können.
VT-Preisdienstleister
Personen, die Preise für Token aggregieren bzw. selbst errechnen und veröffentlichen.
VT-Identitätsdienstleister
Personen, die berufsmässig den Verfügungsberechtigten eines Token identifizieren und in ein Verzeichnis aufnehmen. Diese Dienstleistung ist z.B. für die Integration von Maschinen (Internet der Dinge) wesentlich. Dadurch können Nutzer, die mit Maschinen Transaktionen durchführen, vorher prüfen, wem diese Maschine zuzurechnen ist. Sie kann aber auch dazu dienen, die Eigentümerschaft über Token zu dokumentieren, z.B. im Erbschaftsfall oder im Falle einer Entwendung oder Verlusts des VT-Schlüssels.