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  • Glossar

Glossar

Was heisst TVTG? Was sind VT-Protektoren und wie funktioniert die Token-Ökonomie? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Glossar. Ist Ihre Frage nicht beantwortet? Dann zögern Sie nicht uns zu kontak­tieren.

  • ICO (Initial Coin Offering)

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    Initial Coin Offering (auch Token Generating Events, Token Launch oder Token Offering genannt) bezeichnet die Erstausgaben von Token (in Analogie zum IPO, dem regulierten Börsengang). Es stellt eine Art von Crowd-Funding auf Basis von Kryptowäh­rungen dar, um Projekte bzw. Start-ups in einer frühen Phase (seed stage) zu finanzieren. Dabei werden Coins bzw. Tokens  im Normalfall gegen Kryptowäh­rungen wie z.B. Bitcoin oder Ether verkauft. Die Tokens können, je nach Projekt und Ausgestaltung, Anteile an einem Unternehmen oder Nutzungs­rechte an einem Produkt darstellen. 

  • Innova­ti­onsclubs

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    Ein Format, durch das Unternehmen oder Personen die Möglichkeit haben, eine Verbes­serung der gesetz­lichen und regula­to­rischen Rahmen­be­din­gungen vorzuschlagen bzw. mitzuge­stalten. Ansprech­partner ist die SFI. 

  • Physischer Validator

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    Token können Rechte (z.B. Eigentums- oder Nutzungs­rechte) an physischen Sachen repräsen­tieren. Wenn beispielsweise ein Gemälde tokenisiert wird und der Verkauf mittels Übertragung des Tokens erfolgt, gewähr­leistet der physische Validator, dass der Käufer des Token auch vertrags­gemäss Zugriff auf das Gemälde erhalten kann. Der Physische Validator gewähr­leistet also die Durchsetzung der im Vertrag bestimmten Rechte.

  • Token

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    Das TVTG führt mit dem sogenannten Token ein neues Rechts­objekt ein, um die Abbildung der „realen“ Welt auf VT-Systemen rechts­sicher zu ermöglichen. Ein Token ist somit die digitale Abbildung einer Information auf einem VT-System, die Forderungs- oder Mitglied­schafts­rechte gegenüber einer Person, Rechte an Sachen oder andere Rechte repräsen­tieren kann und einem oder mehreren VT-Identi­fi­katoren zugeordnet wird.

  • Token-Emittent

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    Personen, die Token im eigenen oder im Namen von Dritten anbieten. Eine mögliche Anwendung sind Plattformen, die für ihre Kunden Initial Coin Offerings (ICOs) druchführen

  • Token-Erzeuger

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    Personen, die Token durch Program­mierung originär erschaffen. Entscheidend ist, dass sie die Tätigkeit berufs­mässig ausführen und den Token als Dienst­leistung auf einem VT-System erzeugen.

  • Token-Ökonomie

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    Die Digita­li­sierung erfordert, dass wir nicht nur Informa­tionen sondern auch Werte digital abbilden und übertragen können. Die Token-Ökonomie ist ein Begriff für eine digitale Wirtschaft, in der die Blockchain-Technologie, resp. der Token als Basis für die effiziente Übertragung von Rechten und Vermögens­werten genutzt wird. Die Blockchain-Technologie ermöglicht die direkte Interaktion zwischen den Personen mit diesen Token, ohne dass es dafür einen Vermittler oder Zwischen­händler benötigt. Der Versand digitaler Werte über das Internet ist daher so kosten­günstig und einfach wie der Versand einer E-Mail geworden.

  • TVTG

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    Token- und VT-Dienst­leister-Gesetz («Blockchain-Gesetz»). Die Terminologie „auf vertrau­ens­würdigen Techno­logien beruhende Transak­ti­ons­systeme“ umfasst eine möglichst techno­lo­gie­neutrale Sicht auf Blockchain Systeme, um den zukünftigen Technologie-Genera­tionen auch gerecht zu werden. (Siehe auch VT-System). 

  • VT-Identi­fikator

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    Ein Identi­fikator ist der öffent­lichen Schlüssel bzw. die Adresse, der die eindeutige Zuordnung von Token ermöglicht.

  • VT-Identi­täts­dienst­leister

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    Personen, die berufs­mässig den Verfügungs­be­rech­tigten eines Token identi­fi­zieren und in ein Verzeichnis aufnehmen. Diese Dienst­leistung ist z.B. für die Integration von Maschinen (Internet der Dinge) wesentlich. Dadurch können Nutzer, die mit Maschinen Transak­tionen durchführen, vorher prüfen, wem diese Maschine zuzurechnen ist. Sie kann aber auch dazu dienen, die Eigentü­mer­schaft über Token zu dokumen­tieren, z.B. im Erbschaftsfall oder im Falle einer Entwendung oder Verlusts des VT-Schlüssels.

  • VT-Preisdienst­leister

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    Personen, die Preise für Token aggregieren bzw. selbst errechnen und veröffent­lichen.

  • VT-Protektor

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    Dienst­leister, die auf einem VT-System (z.B. Blockchain) Token im eigenen Namen für fremde Rechnung halten oder Transak­tionen für Kunden durchführen. Im Unterschied zu der Verwahrer-Rolle treten sie gegenüber den Vertrags­partnern als Eigentümer auf. Sie benötigen zwingend eine Bewilligung nach dem Treuhän­der­gesetz.

  • VT-Prüfstelle

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    Dienst­leister, welche die Geschäfts­fä­higkeit und die Voraus­set­zungen bei der Verfügung über einen Token prüfen. Hierunter fallen z.B. Dienst­leis­tungen, die gewähr­leisten, dass ausschliesslich volljährige Personen oder solche, die über eine spezifische Genehmigung verfügen, gewisse Token erwerben können.

  • VT-Schlüssel-Verwahrer

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    Dienst­leister, welche die privaten Schlüssel für ihre Kunden verwahren. Die Verwahrer können im Auftrag der Kunden auch Transak­tionen durchführen.

  • VT-System

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    „Auf vertrau­ens­würdigen Techno­logien beruhenden Transak­ti­ons­systemen“. Der Begriff „vertrau­ens­würdige Technologie“ bedeutet, dass das Vertrauen durch die Technologie und nicht nur durch Organi­sa­tionen geschaffen wird. Unter „vertrau­ens­würdig“ wird dabei verstanden, dass die Integrität von Token, deren eindeutige Zuordnung und deren sicherer Austausch gewähr­leistet werden soll.

  • VT-Token-Verwahrer

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    Dienst­leister, welche die Token für ihre Kunden verwahren. Die Verwahrer können im Auftrag der Kunden auch Transak­tionen durchführen.

  • VT-Wechsel­dienst­leister

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    Dienst­leister, die Geld (gesetzliche Zahlungs­mittel) gegen Token und umgekehrt sowie Token gegen Token wechseln. Hierunter fallen zum Beispiel physische Wechsel­au­tomaten, an welchen man Kryptowäh­rungen wechseln kann, aber auch Plattformen, die den Wechsel ausschliesslich online anbieten.

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