Per Monatsanfang gilt in Liechtenstein ein neues Zahlungsdienstgesetz. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) passt ihre Mitteilungen und Richtlinien für Banken entsprechend an.

Mit dem seit Monatsanfang geltenden neuen Zahlungsdienstgesetz (ZDG) setzt Liechtenstein die EU-Richtlinie 2015/2366 um, mit der Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD II) geregelt werden, informiert die FMA in einer Mitteilung. Die Finanzmarktaufsicht wird ihre bestehenden Wegleitungen, Mitteilungen und Richtlinien für Banken und andere Finanzinstitute an die neue Gesetzeslage anpassen.

Dabei hat die FMA bereits die Mitteilungen 2015/4 sowie 2016/3 und 2016/4 mit mehreren neuen relevanten Leitlinien ergänzt. Die angesprochenen Mitteilungen beziehen sich auf die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen. Darüber hinaus hat die FMA auch die Mitteilung 2013/07 an die neue Gesetzeslage angepasst. Die Mitteilung 2013/07 betrifft die Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit. Weitere, noch ausstehende Aktualisierungen sollen „zeitnah“ auf dem Internetportal der Finanzmarktaufsicht veröffentlicht werden, erläutert die FMA in der Mitteilung. 

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