Der Schutz vertraulicher Informationen basiert auf unterschiedlichen Grundlagen. Sie können als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis oder über das Datenschutzrecht normativen Schutz erfahren.

Der Vertraulichkeit und Geheimhaltung dieser Informationen stehen verschiedene Transparenzbestimmungen entgegen. Zur Auflösung dieser Normkollisionen gilt es, u. a. folgende Fragestellungen zu behandeln:

Welche Informationen dürfen oder müssen gar offengelegt werden?
Welche Informationen sind gesetzlich geschützt?
Welche Wege bietet etwa das «Whistleblowing», um die Folgen einer pflichtwidrigen Offenlegung geschützter Informationen zu legitimieren?
Und welche Erkenntnisse hält der zuletzt notwendige Umstieg auf Home-Office-Arbeit – etwa im datenschutzrechtlichen Kontext – bereit, als Betriebsdaten einem potentiell höherem Zugriffsrisiko ausgesetzt waren?

Freuen Sie sich auf hochkarätige Referierende und die Behandlung aktueller juristischer Fragestellungen im Kontext des «Geheimnisschutzes».

Referenten:
Dr. iur. Hannes Arnold, M.B.L. HSG
Mag. iur. Marco Dworschak
MMag. Dr. Thomas Feldkircher
Dr. Thomas Ruhm, LL.M.
Dr. Rainer Schnepfleitner
Michael Valersi
Christine Wohlwend

Die Veranstaltung findet in freundlicher Kooperation mit der Datenschutzstelle Liechtenstein (DSS) statt.

CHF 350.- pro Person, einschliesslich Verpflegung.

Veranstaltungsort
Vaduzer Saal (Lageplan)
Dr. Grass-Strasse 3
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
Kontaktinformationen
Universität Liechtenstein
Mag. iur. Marco Dworschak
9490 Vaduz
Liechtenstein
T. +423 265 13 76