Mit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Reform (Totalrevision) des Insolvenzrechts soll dieses Rechtsgebiet völlig neu aufgestellt werden.

Zentral ist hierbei die Abkehr vom reinen Zerschlagungs- bzw. Verwertungsrecht hin zu einem modernen Insolvenzrecht mit einem praxistauglichen Sanierungsplan und Sanierungsverfahren als Mittelpunkt.

Die Hinwendung zur Sanierung und zum wirtschaftlichen Neubeginn widerspiegelt sich z.B. in einer völlig neuen sprachlichen Ausrichtung (die Konkursordnung wird zur Insolvenzordnung), der Abschaffung der Konkursklassen sowie der Schaffung zeitgemässer Quoten oder etwa der Möglichkeit von Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung.

Ein völliges Novum und gleichsam einen "Meilenstein" stellt darüber hinaus die Einführung eines besonderen Verfahrens zur Entschuldung natürlicher Personen im Rahmen der so genannten "Privatkonkursregelungen" dar, die mit Beginn des Jahres 2022 in Kraft treten werden.

Dem österreichischen Modell folgend sind für natürliche Personen - je nach Situation - drei verschiedene Entschuldungsarten vorgesehen (Sanierungsplan, Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren), in deren Rahmen ein redlicher, bemühter Schuldner eine Restschuldbefreiung und damit einen wirtschaftlichen Neubeginn erreichen kann.

Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung, Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern sowie weitere interessierte Personen, die sich gezielt in verschiedenen Rechtsmaterien weiterbilden wollen.

CHF 190,- pro Person, inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung.

Veranstaltungsort
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
Kontaktinformationen
Universität Liechtenstein
lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.
Fürst-Franz-Josef-Strasse
9490 Vaduz
Liechtenstein
T. +423 265 11 62
F. +423 265 11 12