VORTRAGSREIHE 100 JAHRE VERFASSUNG 1921 Textliche und inhaltliche Spuren der Konsti­tu­tio­nellen Verfassung 1862 in der Verfassung 1921

«Die Sprache der liechten­stei­nischen Verfassung ist ungewöhnlich fein in ihrer Zurück­haltung» Gerard Batliner

Das liechten­stei­nische Verfas­sungsrecht bis nach dem Ersten Weltkrieg ist deutsches Verfas­sungsrecht. Liechtenstein war Mitglied des Deutschen Bundes und enger Partner Österreichs, seine Verfas­sungs­ent­wicklung stand insbesondere in der Tradition der süddeutschen Staaten. Als direkte textliche Rezepti­ons­vorlage der liechten­stei­nischen Konsti­tu­tio­nellen Verfassung von 1862 gilt die Verfassung des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen von 1833.

Nach dem Ersten Weltkrieg wandte sich Liechtenstein nicht nur politisch von den alten Verbündeten ab, sondern beschritt mit der Verfassung von 1921 auch rechtlich einen eigenen Weg. Diese neue Verfassung und Verfas­sungs­sprache kann folglich zwar nur noch sehr bedingt unter Rückgriff auf den deutschen Konsti­tu­tio­na­lismus ausgelegt werden, zumindest methodisch-vergleichend bietet er sich aber punktuell an.

Im Vortrag sollen die textlichen Spuren der Konsti­tu­tio­nellen Verfassung in der Verfassung von 1921 dargestellt werden. Hinzu tritt die Frage nach inhaltlich-dogmatischen Versatz­stücken der alten Verfas­sungs­tra­dition in der Verfassung von 1921.

Referent
Dr. iur. Cyrus Beck, MAS, wissen­schaft­licher Mitarbeiter am Liechtenstein-Institut

Zur Vortragsreihe
Am 5. Oktober 1921 unterzeichneten Prinz Karl von Liechtenstein und fürstlicher Rat Josef Ospelt in Vertretung des regierenden Fürsten Johann II. – dieser beging an diesem Tag seinen 81. Geburtstag – die neue Verfassung, welche die bis dahin gültige Konsti­tu­tionelle Verfassung vom 26. September 1862 ersetzte. Dieses Datum steht für einen Meilenstein in der verfas­sungs­recht­lichen Entwicklung Liechten­steins. Die neue Verfassung verliess die deutsche konsti­tu­tionelle Tradition textlich sowie inhaltlich weitgehend und definierte Liechtenstein als eine «konsti­tu­tionelle Erbmon­archie auf demokra­tischer und parlamen­ta­rischer Grundlage» und verankerte «die Staats­gewalt in Fürst und Volk». Dieses Ergebnis war nach einer intensiven Ausein­an­der­setzung zwischen verschiedenen Interes­sen­gruppen und durch hartnäckig erhobene Forderungen nach einer Stärkung der Volksrechte erreicht worden.

Die Vortragsreihe «100 Jahre Verfassung 1921» wird im ersten und zweiten Teil die Entwicklung Liechten­steins vom Ersten Weltkrieg (1914–1918) bis in die Zwanzi­gerjahre darstellen. Dabei werden neben den durch den Ersten Weltkrieg verursachten verfas­sungs­recht­lichen auch die wirtschaft­lichen und sozial­po­li­tischen Umstände einbezogen. Es soll damit ein breites Gesamtbild der Umbrüche und Aufbrüche in Liechtenstein nach 1918 und der Stufen zur Verfassung von 1921 aufgezeigt werden. Im dritten Teil der Vortragsreihe werden die textlichen Spuren der Konsti­tu­tio­nellen Verfassung in der Verfassung von 1921 dargestellt. Hinzu tritt die Frage nach inhaltlich-dogmatischen Versatz­stücken der alten Verfas­sungs­tra­dition in der Verfassung von 192

WEITERE VERANSTAL­TUNGEN ZU 100 JAHRE VERFASSUNG:
17.6.2021: 100 Jahre Verfassung – Zeit für Bilanz und Ausblick [Podiums­dis­kussion]
18.6.2021: Die liechten­stei­nische Verfassung – Einzigartig, und doch vergleichbar [Kolloquium]

Anmeldung:
Erforderlich, die Platzzahl ist beschränkt! Wir bitten um Anmeldung bis 14.5.2021 an info@​lie​chte​nste​in-​institut.​li oder telefonisch unter +423 373 30 22. Es gilt Masken­pflicht.

Online (Zoom)
Die Vortrags­prä­sen­tation kann auch online mitverfolgt werden, wobei nur die Präsen­tation und das Audio-Signal live übertragen werden, aber kein Live-Bild aus dem Vereinshaus Gamprin zur Verfügung steht.
Anmeldung bis 16.5.2021 an info@​lie​chte​nste​in-​institut.​li. Der Link zur Teilnahme wird am Montag, 17.5.2021, 10 Uhr, versandt.

Kostenlos

Veranstal­tungsort
Vereinshaus Gamprin (Lageplan)
Mehrzwecksaal
Halden­strasse 86
9487 Gamprin-Bendern
Fürstentum Liechtenstein
Kontak­t­in­for­ma­tionen
Liechtenstein-Institut
St. Luziweg 2
9487 Bendern
Liechtenstein