Schwärzen von Dokumenten und Bildern

Dokumente und Bilder können offensichtliche (bspw. Namen, Gesichter, Autokennzeichen) oder weniger offensichtliche (bspw. Metadaten) personenbezogene Daten enthalten. Vor der Weitergabe oder Veröffentlichung eines Dokuments oder eines Bildes sind diese personenbezogenen Daten daher je nach Sachverhalt zu entfernen bzw. zu schwärzen.

Das Schwärzen stellt dabei eine sogenannte technische und organisatorische Massnahme (TOM) gemäss Art. 25 DSGVO dar, um den Datenschutz zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, das Schwärzen technisch korrekt vorzunehmen. Häufig werden Textstellen zwar optisch überdeckt, bleiben jedoch durch einfache Massnahmen weiterhin lesbar, oder unscharf gemachte Bilder lassen sich zum Beispiel mittels Künstlicher Intelligenz wieder rekonstruieren. Solche Fehler können zur Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führen und eine Meldepflicht an die Datenschutzaufsichtsbehörden auslösen (Art. 33 DSGVO)!

Wie datenschutzkonformes Schwärzen von Dokumenten und Bildern geht, hat die Datenschutzstelle Liechtenstein zusammengefasst. ⬇️

 

Digitales Schwärzen

In einem ersten Schritt sollte eine temporäre Sicherungskopie des zu schwärzenden Dokuments angelegt werden, auf welche bei nicht korrigierbaren Fehlern zurückgegriffen werden kann.

Generell ungeeignet ist es, lediglich die Hintergrundfarbe auf Schwarz zu setzen oder Grafikmarkierungen über den Text zu legen, obwohl letzteres von diversen PDF- und Office-Anwendungen angeboten wird. Bei beiden Massnahmen ist die betreffende Textstelle in der Regel ohne grossen Aufwand weiterhin vollständig lesbar. Es gilt somit: Löschen bzw. entfernen der jeweiligen Textstelle geht vor optisch überdecken. Bei einem Worddokument können die betroffenen Textstellen beispielsweise durch «xxx» oder einen Mustertext ersetzt werden. In jedem Fall muss jedoch abschliessend überprüft werden, ob der Text wirklich nicht wiederhergestellt werden kann.

Hinweis: Zur korrekten Schwärzung eines Dokuments muss unter Umständen die Bedienungsanleitung des Softwareherstellers konsultiert werden. Datenschutzkonformes Schwärzen ist üblicherweise nur in den kostenpflichtigen Varianten enthalten, nicht in den Gratisversionen. Sollte mangels Profivariante eine kostenlose Software zum Schwärzen zusätzlich installiert werden, ist zu bedenken, dass nicht alle kostenlosen Anwendungen datenschutzrechtlich unproblematisch sind. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Zusicherung des echten Schwärzens gemacht und nicht nur die Möglichkeit, einen Balken über den Text zu legen, geboten wird. Grundsätzlich ist die lokale Installation einer Schwärzungssoftware vorzuziehen und von Online-Diensten abzusehen, bei welchen PDF-Dateien zunächst hochzuladen sind, um anschliessend geschwärzt werden zu können.

Falls es die Dokumentenmenge zulässt, kann es eine sehr sichere Variante sein, das Dokument zunächst am Computer zu schwärzen, anschliessend die geschwärzte Version auszudrucken und zu guter Letzt diesen Ausdruck wiederum einzuscannen.

Unabhängig davon, ob die fraglichen Passagen gelöscht bzw. entfernt wurden oder die letztgenannte Schwärzungsvariante mittels Ausdruck und erneutem Einscannen gewählt wurde, sind in jedem Fall die Metadaten (siehe dazu weiter unten) des neu entstandenen elektronischen Dokuments zu prüfen und gegebenenfalls ebenso zu löschen.

Schwärzen von Metadaten

Häufig werden die sogenannten Metadaten (Datei-Eigenschaften) beim Schwärzen vergessen. Sie können jedoch weitreichende Informationen enthalten: bei Bildern beispielsweise Angaben zum Urheber oder zur GPS-Position, bei Word-Dateien je nachdem gar Vorgängerversionen und ausgeblendete Kommentare. Die Datei-Eigenschaften sind daher in jedem Fall zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen.

Da gerade in Office-Metadaten unter anderem auch eine Änderungshistorie enthalten sein kann, sollte das geschwärzte Office-Dokument nicht im originalen Dateiformat weitergeben werden (bspw. .docx). Stattdessen könnte die Datei zum Beispiel als PDF-Datei gespeichert oder exportiert werden. Sofern eine editierbare Version notwendig ist, ist es ratsam, den gesamten bereits anonymisierten Text in ein neues Dokument zu kopieren und erst anschliessend dieses neue Dokument weiterzugeben.

Achtung: Das Speichern eines Office-Dokuments unter einem neuen Namen allein ist nicht ausreichend, um Metadaten zu entfernen!

Es ist zu beachten, dass selbst bei der Konvertierung in PDF oder dem Kopieren in ein neues Office-Dokument unter Umständen noch Metadaten übertragen werden könnten, welche entfernt werden sollten. In bestimmten Fällen, insbesondere bei sehr sensiblen Daten, könnten sogar zusätzliche Massnahmen erforderlich sein, wie zum Beispiel die Verwendung spezieller Software zur Metadatenbereinigung.

Analoges Schwärzen

Beim Schwärzen von Papierdokumenten werden zwei Sachverhalte unterschieden:

Das Dokument wird ausgedruckt und manuell geschwärzt, entweder mittels Stift oder durch Überkleben. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Schrift auch dann nicht mehr durchscheint, wenn das Dokument gegen ein Licht gehalten wird. Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen Dritte an die geschwärzten Inhalte gelangten, indem sie mit Grafiksoftware den Farbkontrast erhöht oder Filter eingesetzt hatten. Von der italienischen Aufsichtsbehörde wurden denn auch bereits Bussgelder mangels ausreichender manueller Schwärzung verhängt. Es ist somit auch bei der analogen Schwärzung sehr sorgfältig zu arbeiten.

Hinweis: Es gibt sogenannte Inkognito-Stempel (Datenschutzstempel), welche durch eine spezielle Anordnung von Buchstaben die darunterliegenden Daten unkenntlich machen können (bei zu tiefen Eindrücken im Papier kann auch ein solcher Stempel an seine Grenzen kommen).

Das Dokument wird ausgedruckt und manuell geschwärzt, entweder mittels Stift oder durch Überkleben, und anschliessend wieder eingescannt zur elektronischen Verwendung. Hier ist der Scan anschliessend auf Schwärzungslücken zu prüfen.

Schwärzen von Bildern

Der Gebrauch von Unschärfeeffekten in Grafikprogrammen zur Unkenntlichmachung beispielsweise von Gesichtern oder Nummernschildern ist im Vergleich zu echten Schwärzungen weniger sicher, da verschwommene Inhalte zum Beispiel mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz rekonstruiert werden können.

Stattdessen kann in der Grafiksoftware über das jeweilige personenbezogene Datum ein anderes Motiv gelegt werden, beispielsweise ein schwarzer Balken oder ein anderer Bereich aus dem Bild. Auf Gesichtern können auch digitale Farbkleckse verteilt und anschliessend der Pixel-Effekt angewendet werden. Wichtig ist, dass das bearbeitete Bild danach in einem Dateiformat abgelegt wird, bei dem sich die Originalebene nicht wiederherstellen lässt. Hierfür bietet sich beispielsweise das JPG-Format an.

Auch hier sind die Metadaten (bspw. EXIF) zu löschen (siehe weiter oben).

Gründliche abschliessende Prüfung

Vor der Weitergabe oder Veröffentlichung des Dokuments oder des Bildes ist in jedem Fall eine gründliche und abschliessende Überprüfung auf Schwärzungslücken vorzunehmen!

 

QUELLE: https://www.datenschutzstelle.li/datenschutz/themen-z/schwaerzen-von-dokumenten-und-bildern

Bild: Liechtenstein Business / KI