Das TVTG ist technologieneutral formuliert und reguliert somit nicht die Technologie, sondern die Dienstleister. Es regelt welche Voraussetzungen / Anforderungen die einzelnen Dienstleister erfüllen müssen. Die Dienstleister haben gemäss Ihren Rollen gewisse Verpflichtungen zu erfüllen. Die einzelnen Rollen sind:

Token-Emittent 

Personen, die Token im eigenen oder im Namen von Dritten anbieten. Eine mögliche Anwendung sind Plattformen, die für ihre Kunden Initial Coin Offerings (ICOs) durchführen.

Token-Erzeuger

Personen, die Token durch Programmierung originär erschaffen. Entscheidend ist, dass sie die Tätigkeit berufsmässig ausführen und den Token als Dienstleistung auf einem VT-System erzeugen.

VT-Schlüssel-Verwahrer / VT-Token-Verwahrer

Dienstleister, welche die Token oder private Schlüssel für ihre Kunden verwahren. Die Verwahrer können im Auftrag der Kunden auch Transaktionen durchführen.

 

  Schlüssel-Verwahrer Token-Verwahrer
Token eines Kunden wird in einem Sammelwallet zusammen mit Token weiterer Kunden aufbewahrt. Nein Ja
VT-Identifikator ist direkt einem Kunden zugeordnet Ja nein
Kunde hat Zugriff auf VT-Schlüssel Möglich Nein
Kunde kann direkt Transaktionen auslösen Ja Nein
Dienstleister kann Transaktionen auslösen Ja Ja

 

VT-Protektor

Dienstleister, die auf einem VT-System (z.B. Blockchain) Token im eigenen Namen für fremde Rechnung halten oder Transaktionen für Kunden durchführen. Im Unterschied zu der Verwahrer-Rolle treten sie gegenüber den Vertragspartnern als Eigentümer auf. Sie benötigen zwingend eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz.

Physischer Validator

Token können Rechte (z.B. Eigentums- oder Nutzungsrechte) an physischen Sachen repräsentieren. Wenn beispielsweise ein Gemälde tokenisiert wird und der Verkauf mittels Übertagung des Tokens erfolgt, gewährleistet der physische Validator, dass der Käufer des Tokens auch vertragsgemäss Zugriff auf das Gemälde erhalten kann. Der physische Validator gewährleistet also die Durchsetzung der im Vertrag bestimmten Rechte.

VT-Wechseldienstleister

Dienstleister, die Geld (gesetzliche Zahlungsmittel) gegen Token und umgekehrt sowie Token gegen Token wechseln. Hierunter fallen zum Beispiel physische Wechselautomaten, an welchen man Kryptowährungen wechseln kann, aber auch Plattformen, die den Wechsel ausschliesslich online anbieten.

VT-Prüfstelle

Dienstleister, welche die Geschäftsfähigkeit und die Voraussetzungen bei der Verfügung über einen Token prüfen. Hierunter fallen z.B. Dienstleistungen, die gewährleisten, dass ausschliesslich volljährige Personen oder solche, die über eine spezifische Genehmigung verfügen, gewisse Token erwerben können.

VT-Preisdienstleister

Personen, die Preise für Token aggregieren bzw. selbst errechnen und veröffentlichen.

VT-Identitätsdienstleister

Personen, die berufsmässig den Verfügungsberechtigten eines Token identifizieren und in ein Verzeichnis aufnehmen. Diese Dienstleistung ist z.B. für die Integration von Maschinen (Internet der Dinge) wesentlich. Dadurch können Nutzer, die mit Maschinen Transaktionen durchführen, vorher prüfen, wem diese Maschine zuzurechnen ist. Sie kann aber auch dazu dienen, die Eigentümerschaft über Token zu dokumentieren, z.B. im Erbschaftsfall oder im Falle einer Entwendung oder Verlusts des VT-Schlüssels.