eID - Vorreiterrolle bei der digitalen Identität

Liechtenstein führt als eines der ersten Länder die eID für natürlichen und juristischen Personen ein. Diese ermöglicht es, das Mobiltelefon als digitale ID zu verwenden. Damit kann auf sichere Webdienste zugegriffen werden, ohne dass ein Kartenleser erforderlich ist. Das System basiert auf der neuesten Sicherheitstechnologie und erfüllt die höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards.

Die staatliche digitale Identität Liechtensteins

eID.li ist die neue digitale Identität des Fürstentums Liechtenstein, mit der sich natürliche Personen bei elektronischen Diensten sicher ausweisen und anmelden können. eID.li ersetzt die bisherigen Identitätsmittel lilog und lisign.

lisign kann nicht mehr für den Login eingesetzt werden. Für den Login ist die eID.li einzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter https://eid.li. Die Signaturfunktionalität von lisign kann weiterhin verwendet werden und hängt von der Gültigkeitsdauer des Signaturzertifikats ab. lilog bleibt solange verfügbar, bis für Unternehmen eine adäquate Lösung zur Verfügung steht (bspw. eVertretung kombiniert mit einem alternativen Ausstellungsverfahren für die eID.li, z.B. via Video-Identifikation).

Die eID.li-App ist durch kryptografische Massnahmen an das Mobilgerät gebunden, das bei der Registrierung verwendet worden ist. Die gleichzeitige Verwendung auf mehr als einem Mobilgerät ist nicht möglich.

eID.li-App ist für iOS und Android verfügbar und kann vom entsprechenden Store kostenlos heruntergeladen und installiert werden. Die App ist nach dem Stand der Technik entwickelt und schützt eID.li vor unerlaubtem Zugriff und Manipulation.
Um eID.li verwenden zu können, muss man beim Liechtensteinischen Ausländer- und Passamt in Vaduz persönlich vorsprechen und eine Registrierung durchführen. Der Vorgang ist mit der Aus-stellung einer Identitätskarte vergleichbar.

eID - Digitale Identität Liechtenstein

Registrierung

Um eID.li verwenden zu können, muss man sich beim Liechtensteinischen Ausländer- und Passamt in Vaduz persönlich registrieren lassen. Bringen Sie dazu bitte Ihr persönliches Mobilgerät mit installierter eID.li-App und einen gültigen amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) zur Registrierung mit. 

Mit der Registrierung werden staatlich geprüfte Personalien wie Name, Vorname, Geburtsdatum und weitere mit der eID.li untrennbar verknüpft. eID.li ist kostenlos erhältlich und steht Personen im In- und Ausland zur Verfügung. Die eID.li-App steht im Google Play Store (Android ab Version 6) und Apple Store (iOS ab Version 13) zum Download bereit.

Zur Vorbereitung sollte das Mobilgerät auf dem aktuellen Stand und die eID.li-App installiert sein. Für die Registrierung wird die Aktivierungsfunktion der eID.li-App benötigt. Die Mitarbeitenden des Ausländer- und Passamts werden Sie bei den nötigen Schritten unterstützen.

Für den Einsatz der eID.li und der eID.li-App gelten die Nutzungsbedingungen.

Einsatzmöglichkeiten

  • Online-Dienstleitungen: Aktuell steht eID.li für diverse Online-Dienstleistungen der Liechtensteinischen Landesverwaltung zur Verfügung.
  • COVID-Zertifikat: EU/EWR Digital COVID Zertifikate können digital über die eID.li-App angezeigt werden. Es werden nur Zertifikate in der eID.li-App angezeigt, von Personen, die in Liechtenstein geimpft, getestet oder die sich während der Dauer der Isolation zu einer COVID-Genesung in Liechtenstein aufgehalten haben. 

Sicherheitshinweise und Datenschutz

eID.li ist eine persönliche digitale Identität und darf ausschliesslich vom berechtigten eID.li Inhaber verwendet werden. Der Inhaber hat Vorkehrungen zu treffen, um anderen Personen den Zugang zum Mobilgerät und insbesondere zur eID.li-App zu verwehren. Es ist dem Inhaber untersagt, die eID.li einer anderen Person zum Gebrauch zu überlassen, z.B. durch Aushändigung des Mobilgeräts mit installierter und aktivierter eID.li-App unter Preisgabe von PIN oder Passwort.

Die folgenden Sicherheitsmassnahmen sind zwingend zu befolgen

  • Das Mobilgerät ist mit einer PIN- oder Passwortsperre zu versehen, damit unberechtigte Personen keine Möglichkeit erhalten, die eID.li-App zu starten.

  • Das Passwort zum Start der eID.li-App ist absolut geheim zu halten.

  • Das Passwort zur Freigabe der Authentisierung ist absolut geheim zu halten.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein, welche mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 der Europäischen Union im Einklang stehen. 

In der eID.li-App werden kryptografische Schlüssel und technische Informationen verwaltet, um einen sicheren Anmeldevorgang bei elektronischen Diensten zu garantieren. In der eID.li-App werden keine Personendaten gespeichert, die Privatsphäre und persönliche Daten werden somit wirksam vor Missbrauch geschützt. Sämtliche Daten, welche im Zusammenhang mit eID.li verwaltet und eingesetzt werden, befinden sich auf Rechnern der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein und dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR.

Elektronischen Dienste können bei der Authentisierung registrierte Personendaten des eID.li Inhabers anfordern. Die Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein legt für jeden Dienst nach dem Need-to-know-Prinzip einzeln fest, welche Personendaten angefordert werden dürfen. Die Freigabe der Datenübergabe wird dem eID.li Inhaber vor der Übergabe in der eID.li-App mittels dafür vorgesehener Freigabefunktion zu seinem ausdrücklichen Einverständnis angeboten.

Die Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein führt ein Zulassungsverfahren für elektronische Dienste durch, welche eID.li für Anmeldevorgänge und den Bezug von Personendaten einsetzen wollen. Über die Art und Weise, mit der diese Daten speichern und weiterverwenden, kann keine Garantie gegeben werden. Insbesondere übernimmt die Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein keine Haftung für Datenschutzverletzungen durch elektronischen Dienste und ihre angeschlossenen Organisationen.

Sperrung

Bei Verdacht auf Missbrauch oder beim Vorliegen anderer Gründe können Inhaber einer eID.li die Sperrung durch das Ausländer- und Passamt APA veranlassen, entweder telefonisch oder direkt vor Ort. Nach der Sperrung ist die Anmeldung mit eID.li bei elektronischen Diensten nicht mehr möglich.

Die Sperrung kann rückgängig gemacht werden. Dazu ist aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie bei der Registrierung, die persönliche Vorsprache beim Ausländer- und Passamt APA notwendig.

Rechtlicher Hinweis zur Sperrung: Bei hinreichendem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung, Identitätsdiebstahl oder ein anderes sicherheitsrelevantes Vorkommnis kann das Ausländer- und Passamt APA die Sperrung von sich aus veranlassen. Es benötigt dazu weder einen Auftrag noch das Einverständnis des eID.li Inhabers.

Löschung

Inhaber einer eID.li können beim Ausländer- und Passamt APA die Löschung der eID.li beantragen, entweder telefonisch oder direkt vor Ort.

Die Löschung bewirkt, dass die eID.li nicht mehr eingesetzt werden kann und sämtliche technische Konfigurations- und Zugangsdaten in allen Systemen der Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein unwiederbringlich gelöscht werden. Die Löschung ist definitiv und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Rechtlicher Hinweis zur Löschung: Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann das Ausländer- und Passamt APA die Löschung von sich aus veranlassen. Es benötigt dazu weder einen Auftrag noch das Einverständnis des eID.li Inhabers.
Die Löschung der eID.li erfolgt unentgeltlich.

eID Helpdesk

Bei Fragen zur eID:
+423 236 64 65
helpdesk(at)eid.li

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage)
08.00 - 18.00 Uhr