Die Regierung hebt die geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Donnerstag, 17. Februar weitgehend auf. Für den Besuch von Veranstal­tungen oder Gastro­no­mie­ein­rich­tungen ist künftig kein Impf- oder Genesungs­zer­tifikat mehr notwendig. Die Masken­pflicht wird künftig nur noch im Öffent­lichen Verkehr sowie in Gesundheits- und Pflegeinsti­tu­tionen gelten. Auch wenn die Pandemie damit nicht als beendet angesehen werden kann, kommt Liechtenstein damit in eine Phase mit deutlich weniger Einschrän­kungen.

Trotz dem hohen epidemio­lo­gischen Geschehen - aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz hochge­rechnet auf 100'000 Einwohner bei 1'862 - erachtet die Regierung eine Einleitung von Lockerungs­schritten als gerecht­fertigt. Die Lage in den Spitälern ist stabil, die Belastung der Intensiv­sta­tionen durch Covid-19-Patienten nimmt langsam ab. Aktuell sind die Intensiv­sta­tionen in der Schweiz zu 72.2 Prozent ausgelastet, 22.2 Prozent der Intensiv­betten sind durch Covid-Patienten belegt. In Liechtenstein sind derzeit vier Personen hospita­lisiert. Die Annahme, dass die hochan­ste­ckende Omikron-Variante in einer grossteils immuni­sierten Bevölkerung für weniger schwere Krankheits­verläufe sorgt und so trotz hoher Ansteckungs­zahlen keine Überlastung des Gesund­heits­wesens mehr zu befürchten ist, bestätigt sich zunehmend.

Zertifi­kats­pflicht wird aufgehoben

Die Regierung hebt die Zertifi­kats­pflicht und die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung von Schutz­kon­zepten per Donnerstag, 17. Februar auf. Damit können Gastronomie- und Freizeit­ein­rich­tungen wieder unabhängig vom Impf- oder Genesungs­status besucht werden und es sind keine Vorgaben wie die Sitzpflicht bei Konsumation oder Abstände zwischen den Gästegruppen zu beachten. Auch die Teilnahme an privaten und öffent­lichen Veranstal­tungen ist wieder ohne Covid-19-Zertifikat möglich.

Die Ausstellung der europaweit anerkannten Zertifikate wird weiterhin erfolgen, da diese vor allem für den interna­tionalen Reiseverkehr voraus­sichtlich weiterhin benötigt werden. Weil die Teilnahme am öffent­lichen Leben nun nicht mehr an ein Zertifikat gebunden ist, werden für Personen, die sich vorüber­gehend in Liechtenstein aufhalten, künftig keine Zertifikate mehr aufgrund auslän­discher Impf- und Genesungs­nachweise ausgestellt. Ebenso werden keine Zertifikate mehr aufgrund von Antikör­pertests ausgestellt, weil diese in Liechtenstein und der Schweiz keine Anwendung mehr finden und interna­tional nicht gültig sind.

Masken­pflicht eingeschränkt

Die Masken­pflicht in öffentlich zugäng­lichen Innenräumen wird aufgehoben. Zukünftig müssen also in den meisten Alltags­be­reichen wie Supermärkten, Geschäften und Behörden keine Masken mehr getragen werden. Aufrecht­er­halten wird die Masken­pflicht ab 12 Jahren hingegen bis Ende März im Öffent­lichen Verkehr sowie in Institu­tionen des Gesundheits- und Pflege­wesens. Zudem bietet das Tragen einer Gesichtsmaske an allen Orten, an denen viele Menschen aufein­an­der­treffen und der Abstand nicht eingehalten werden kann, weiterhin einen guten Schutz.

Am Arbeitsplatz gilt ebenfalls keine generelle Masken­pflicht mehr. Arbeitgeber haben aber unabhängig von Covid-19 die Pflicht, mit geeigneten Massnahmen den Gesund­heits­schutz von Arbeit­neh­menden sicher­zu­stellen. Die Home-Office-Empfehlung der Regierung ist aufgehoben. Das Angebot der kostenlosen Teilnahme an Betriebstests besteht bis Ende April.

Isolation wird aufrecht­er­halten

Die in der Marktplatz­garage durchge­führten PCR-Tests werden im Sinne der Verläss­lichkeit unter bestimmten Bedingungen weiterhin vom Land übernommen, beispielsweise für sympto­ma­tische Personen sowie für Kinder vor dem 16. Geburtstag. Die Isolation von mindestens fünf Tagen bei einem positiven Covid-19-Testre­sultat gilt bis Ende März unverändert. Eine Beendigung der Isolation ist erst 48 Stunden nach dem Abklingen der Symptome möglich.

Normalität kehrt in die Schulen zurück

In Folge der gesamt­ge­sell­schaft­lichen Lockerungen wird auch an den Schulen ab Donnerstag wieder weitest­gehend Normalität einkehren. Die Masken­pflicht für Schüle­rinnen und Schüler sowie für das Lehr- und weitere Schulpersonal fällt weg. Auch das Eskala­ti­ons­modell und die damit einher­ge­henden Einschrän­kungen werden ausgesetzt. Nach wie vor werden die Schulen auf die Umsetzung der Hygiene­mass­nahmen und auf ein regelmässiges Lüften achten. Die freiwilligen Spucktests werden noch bis zu den Osterferien angeboten. Die Schulen stellen dem Schulpersonal sowie jenen Schüle­rinnen und Schülern, welche eine Maske tragen möchten, weiterhin Schutz­masken zur Verfügung.

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